Gast4321 schrieb:Ich denke die Staatsanwaltschaft habe es nicht nötig zu "bluffen". Die Staatsanwaltschaft habe ihre Haftbefehlsbeschwerde auch mit Erfolg "durchbekommen".
Was auch eine nicht ganz leichte Geburt war
Gast4321 schrieb:Wir werden am Ende sehen wer der Gewinner sein wird im Prozess.
Es geht im Sinne des Gesetzes nicht um Gewinner oder Verlierer, sondern um die Geradlinigkeit der Gesetzgebung.
Die Staatsanwaltschaft werde es nicht zulassen, und es zu verhindern wissen, einen voraussichtlichen Mörder/Totschläger laufen zu lassen!
Das ist nicht richtig, denn diese Annahme greift nur dann, wenn er bereits verurteilt wäre. Er ist aber nicht verurteilt, ausser vielleicht in manchen Köpfen, sondern nur verdächtigt. Und somit rechtlich gesehen unschuldig.
Ich denke einer der vielen (neuen) Trümpfe der StA ist, die Fahrten wo die Kennzeichen des Autos erfasst wurden! Diese Fahrten konnte er ja nicht belegen bis jetzt!
Ich denke das wird eben nicht für einen Indizienring reichen. Niemand muss Fahrten belegen, jeder fährt Auto. Die Indizien sind zu dünn, und allenfalls nur dann wertvoll, wenn sich zb aus den Fahrten der Ort der Leiche ergibt. Aber bis jetzt sind es nur Fahrten ins Grüne.