Wo ist Rebecca Reusch?
07.03.2019 um 20:37Datamine schrieb:Was sind die Fakten, denn?Eine Öffentlichkeitsfahndung, U-Haft, Hausdurchsuchung, sind 3 sehr schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Diese sind vom Grundgesetz geschützt und das höchste Gut was man haben kann.
Im Moment habe ich nur gehört das das "Handyverhalten" das einzige ist was die Polizei dazu bringt zu glauben das R nicht lebend aus dem Haus kam. Und da nur der TV da war zu der Zeit, ist er verdächtig. Der Ausfall eines technischen Gerätes soll ausreichend sein um jemandem eines Verbrechens zu überführen?
Alle 3 Eingriffe, bedürfen eines Beschlusses durch einen Richter. Glaubst du ernsthaft, das 3Mal ohne jegliche Anhaltspunkte, solche schweren Eingriffe stattfinden würden? Die Ermittler können nicht mehr sagen, weil sie damit die Ermittlungen gefährden würden.
sunshinelight schrieb:Es mag Hinweise auf ihn geben, aber welches Motiv würde es geben? In meinen Augen würde ein normaler Mensch, der gerade geheiratet hat, ein Kind hat und eine neue Familie hat, für die Zusammenhalt eine so vorbildliche Bedeutung hat, dass man fest zu jemanden hält, der wegen mutmaßlichen Mordes in U-Haft sitzt, einen Mord begehen. Er hat doch eigentlich den Jackpot im LebenKind und Ehefrau sind kein Auschlussgrund bei Mord, genauso wie Reichtum keiner ist bei Suizid. Menschen ticken anders und ja, seine Familie scheint unglaublich nett und die kleine Maus war richtig trollig in ihren Videos, aber ob der Tatverdächtige das nun toll fand oder zu schätzen weiß?
Man kann in keinen Menschen hineinschauen, oft sind große Verbrecher super integriert in der Gesellschaft. Ted Bundy hat sich z.B. soziel sehr engagiert u.a. in einer Hotline für Suizidgefährdung, am Ende hat er aber 30 oder mehr Menschen getötet.
Sven-89 schrieb:Darf der TV seiner Anwältin die Wahrheit erzählen? z.B. dass er sie umgebracht hat ? Gilt dann immer noch die Schweigepflicht?Er darf und sollte dies auch, denn nur so kann diese eine Verteidigungsstrategie erarbeiten. Wichtig ist, man kann einen Fall auch jederzeit abgeben, wenn man mit der Tat nicht zurecht kommt. Das ist durchaus häufig, wenn es um Kindesmissbrauch geht, weil diese Täter zum Teil wirklich "nicht zum aushalten" sind.
Glitter2.0 schrieb:Wie und die Anwälte versuchen dann trotzdem noch die Unschuld ihres Mandanten vor Gericht durchzubringen??Als Anwalt kannst du nur die Situation "verbessern" es aber nicht ungeschehen machen. Wenn dein Mandant ein Mörder ist, dann wirst du versuchen die Mordmerkmale anzufechten, damit es zum Totschlag kommt. Auch gibt es die Taktik auf fehlende Rechtswidrigkeit oder vorhandene Schuldunfähigkeit zu plädieren z.B. im Fall von Alkohol oder einer psychischen Störung, § 20 StGB
Schuldunfähigkeit ist immer Täterbezogen.
Rechtswidrigkeit, wäre auf die Allgemeinheit bezogen wie im Fall von Notwehr §32 StGB.