greenmachine schrieb:
Angenommen es ist so, wie es derzeit vermutet wird: welchen Einfluss hätte denn dann das starke Betrunkensein des TV an dem Tag auf die Strafe?
Deus_Ex_Machin schrieb:Verminderte Schuldfähigkeit kommt bei Alkoholeinfluss nur ab 2,2 Promille in Betracht. Und auch das ist keineswegs zwingend, es kommt vielmehr auf das Gesamtbild der Tat an. Dass der mutmaßliche Täter nach der Tat zielgerichtet Spuren beseitigte und die Leiche wegschaffte, spricht m.E. gegen verminderte Schuldfähigkeit.
@greenmachine@Deus_Ex_Machinja, das sehe ich auch wie
@Deus_Ex_Machindie frage ist, wie viel zeit lag zwischen der tat- und der vertuschungsaktion lag.
konnte er in der zwischenzeit einen nüchternen kopf bekommen haben? - oder war er nie sturzbetrunken.