Wo ist Rebecca Reusch?
23.02.2024 um 09:50hajohh schrieb:Es war ja nicht nur der Haftrichter der nicht überzeugt war.
hajohh schrieb:Auch Herr Steltner gab zu dass es für uhaft nicht ausreichend Beweise gibt. Ich denke die Uhaft war nur ein Druckmittel um den TV zum reden zu bringen.Da liegst du aber komplett falsch.
An eine Anklage hat da bestimmt noch niemand gedacht
Eine U-Haft kann und darf in Deutschland nicht als "Druckmittel" verhängt werden, um einen TV gefügig zu machen, oder ihn zu weitergehenden Aussagen zu drängen.
Vielmehr folgte die Verhängung der U-Haft, einem klaren rechtsstaatlichen Muster, wie in vielen anderen Fällen auch.
Die von den EB vorgebrachten Ermittlungsergebnisse rechtfertigten einen dringenden Tatverdacht gegen F.
Das reichte dem Haftrichter, für die Verhängung der U-Haft.
Und jetzt kommt der Knackpunkt.
Im weiteren Verlauf, gelang es den EB nicht, weitere Ermittlungsergebnisse vorzulegen, welche den bestehenden dringenden Tatverdacht weiter erhärten konnten.
Der Haftrichter fragt dann noch höflich, ob die EB gedenken mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen zeitnah Anklage zu erheben.
Dies tut er um die U-Haft Gründe der Fluchtgefahr und der Beeinflussung von Zeugen in seiner Entscheidung zu berücksichtigen.
Da dies wohl von den EB verneint wurde, stellte er fest, dass es keinen Grund mehr für die Fortführung der U-Haft gibt und setzte F. auf freien Fuß.