Juretta schrieb:...oder wie oft muss man verhaftet werden, um als Beschuldigter zu gelten?
Das hat sicher nichts mit der Anzahl der Verhaftungen zu tun.
DONNERSTAG, 28. FEBRUAR
Gegen 13.50 Uhr gibt die Polizei die Festnahme eines Verdächtigen im Fall Rebecca bekannt.
Die Ermittlungen hätten „den Verdacht einer Straftat erhärtet“.
Weiters:
Obwohl es „Widersprüche zwischen seinen Angaben und objektiven Erkenntnissen“ gibt,
sieht der Haftrichter keinen dringenden Tatverdacht.
Soviel ich weiss, muss binnen 24Stunden vom Haftrichter entscheiden werden, ob der
Festgegenommene weiter in Gewahrsam bleibt.
MONTAG, 4. MÄRZ
Am Montagabend um 17.53 Uhr wird Florian R. erneut festgenommen. Er gilt als dringend tatverdächtig,
sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Polizei und Generalstaatsanwaltschaft teilten mit.
„Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin Beschwerde gegen die Freilassung des Schwagers der vermissten Rebecca eingelegt hatte, hat nunmehr der Ermittlungsrichter angesichts der gemeinsamen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin antragsgemäß Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags gegen den Beschuldigten erlassen“.
https://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/der-fall-rebecca-chronologie-eines-spurlosen-verschwindens?ampMit meinem bescheidenen Wissen versucht, das herauszulesen, was entscheidend ist.
Die Fachausdrücke dazu kennen nur die Juristen, Medien schreiben das nicht immer korrekt.