emz schrieb:Du hast mich noch etwas missverstanden. Ich werde mal deutlicher.
Ich gehe fest davon aus, dass Vater und Mutter untersagt wurde, die Behauptung, es hätte sich um Drogenfahrten gehandelt, zu wiederholen, wenn nicht gar zu widerrufen. Da dürfte die Anwältin des Schwiegersohns ihnen erklärt haben, dass das eine Anzeige wegen Verleumdung bringt.
Das ist aber jetzt ein Problem, was den Medien sagen, wenn er die Drogenstory jetzt zurücknehmen muss? Die fragen doch nach, warum er immer noch zum Schwiegersohn hält. Was soll er denen erzählen, warum der mit Auto unterwegs war? So locker lässt sich da keine einleuchtende Geschichte konstruieren.
Also zieht sich der Vater auf die Position zurück, ich weiß, wo er war, mir ist aber verboten, darüber zu reden. Ansonsten verliert er völlig sein Gesicht. Verboten ist ihm lediglich die Drogengeschichte, wie ich das sehe.
Ich wage fast zu behaupten, dass es keine irgendwie geartete Erklärung des Schwiegersohnes gibt, warum er die beiden Kesyfahrten unternommen hat. Der wird sich seiner Schwiegerfamilie gegenüber nie geäußert haben. Warum auch, er hält sich an seine Anwältin und seine Mama, die beide sagen: Klappe halten.
ok, jetzt habe ich Dich wesentlich besser verstanden. Bleibt die Frage: Warum sollte sich der bzw. überhaupt
irgendein Vater, dessen Tochter vermisst wird und wo vermutet wird, daß diese vom Schwiegersohn getötet worden ist, das verbieten lassen? Was will denn die Anwältin unternehmen, wenn ich das Geheimnis der Fahrten den EB weitergebe? Mich wegen Verleumdung anzeigen? Das wäre mir ja sowas von egal... Das kann - glaube ich - nicht die Erklärung für dieses Verhalten / diese Aussagen des Vaters sein - jedenfalls ist es für mich unvorstellbar.