sooma schrieb:...sondern Du solltest in dieser Diskussion Belege für solche "Fakten"-Aussagen liefern
Weisst Du, ich dachte, dass es ausreicht, dass die EB eindeutig
davon geredet hab, dass NIEMAND ins Haus eingebrochen ist.
Hätte es noch einen Bewohner gegeben, dann hätten die EB
mMn sagen müssen, der Mitbewohner/in, Herr oder Frau XY, ist in dieser
Nacht auch nicht zugegen gewesen, bzw. mit seinem Schlüssel
nicht nach Hause gekommen.
Das wurde von der Staatsanwaltschaft aber so nicht kommuniziert,
dass Dir das nicht genügt, konnte ich nicht wissen.
Aber eigentlich ist es staatsanwaltlich (durch Logik) belegt...