BoobSinclar schrieb:Der Witz ist halt, den EB reicht das ja auch nicht. Deswegen verstehe ich ums verrecken nicht, wieso Du hier künstlich versuchst, eine Gegenposition zwischen meinen Äußerungen und denen der EB aufzumachen, die gar nicht da ist.
Also erst einmal bitte Dich Dich Deinen Ton zu ändern.
Ob das der EB reicht oder nicht, sind zweierlei Sachen.
Es gibt in Deutschland Gesetze die zu befolgen sind.
Bei einem hinreichenden Tatverdacht muss eine spätere Verurteilung von wenigstens 50% bestehen.
Da man in Deutschland eine Person nicht 2x für das gleiche Delikt anklagen kann, ist es ja wohl klar, dass man soviel Eeg. zusammenträgt wie irgend möglich um eine tatsächliche Verurteilung des TV zu gewährleisten.
Deswegen kann es durchaus möglich sein, dass die EB/StA. den TV F. , bisher noch nicht angeklagt hat bzw. die Behörde noch keinen dringenden Tatverdacht hat.
50% ist zwar viel, aber eben nur die Hälfte von 100 %.
Zum Anderen muss bei einer Anklage wegen eines Kapitaldeliktes die Beweislast auch hoch sein.
Deshalb "reicht es der EB/StA" wahrscheinlich noch nicht aus den TV erneut zu verhaften und anzuklagen.
Bei sehr vielen Tötungsdelikten im In,- und Ausland wurde der Täter erst Jahre später überführt, obwohl er von Anfang an ein Tatverdächtiger war.
Die StA. hat Zeit. Der TV F. läuft mit Sicherheit nicht weg.
BoobSinclar schrieb:Denn ich schlage mich ja hier nicht mit den EB rum, sondern mit Leuten, die die EB entweder inhaltlich falsch zitieren oder falsch interpretieren.
Danach müsstest Du Dich mit Dir selbst beschäftigen.
Denn die überwiegende Mehrheit der User hier gehen mit Deinen Ausführungen nicht konform und zitieren die StA/EB richtig.
Du aber größtenteils nicht.
BoobSinclar schrieb:Wenn es keine Spuren gibt, dann gibt es keine Spuren, da kann ich Blätter noch so vollschreiben.
Wie bereits von mehreren Usern geschrieben, sind nur für Dich diese Spuren nicht da.
Aber das ist egal, denn die EB haben diese Spuren,
auch wenn wir davon keine Kenntnis haben.
Die StA. hat nämlich nicht gesagt, es gäbe gar keine Spuren.BoobSinclar schrieb:Wenn Du der Staatsanwaltschaft eine Lüge unterstellen möchtest, wenn sie sagt, sie wissen nicht, was passiert ist
Das habe ich nicht.
Die StA. hat nur gesagt, dass sie nicht wissen was im Haus passiert ist, und das bezog sich auf das Tat/Unfallgeschehen.
BoobSinclar schrieb:es gibt keine Spuren eines Tötungsdeliktes im Haus u
Die StA. sagte "es gibt keine Spuren auf eine Gewalttat" von Tötungsverbrechen habe zumindest ich bisher noch nie etwas gehört. Im Gegenteil, seit März letzten Jahres sprechen sie immer wieder davon, dass RR das Haus nicht lebend verlassen hat und F. in dem Fall - bis heute - TV ist.
BoobSinclar schrieb:und Rebecca könnte noch leben,
Da fehlt noch der Teil, den sie danach noch gesagt hatte. Nämlich, dass sie (die Sprecherin der StA.) aber nach der damaligen Indizienlage nicht ausgehen.
Auch das wurde schon auf vielen Seiten besprochen und nachgewiesen.