digi1 schrieb:Wenn sie zwischen 6 und 8 eingeloggt war, war sie vor 6 und nach 8 ausgeloggt, also nicht im WLAN.
Doch, es ist nur falsch formuliert worden. Richtig formuliert muss es heißen:
Das Handy der 15-Jährigen loggte sich zwischen 6 Uhr und 8 Uhr an dem besagten Morgen noch einmal im WLAN-Netz des Hauses ein.
https://www.merkur.de/welt/rebecca-reusch-berlin-vermisst-mutter-schwester-staatsanwaltschaft-schwager-zr-12324586.htmloder
Rebeccas Handy greift in dieser Zeit mindestens einmal auf den Router zu.
(=loggt sich ins WLAN ein)
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/der-fall-rebecca-die-puzzle-teile-eines-spurlosen-verschwindens-68838968.bild.htmlDer genaue Zeitpunkt, zu dem das Handy sich mit dem Router am Morgen verbindet, ist wohl 7.40 Uhr.
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/vermisstes-berliner-maedchen-fall-rebecca-heute-bei-aktenzeichen-xy-60518526.bild.htmlEs loggt sich aber nicht vor 8.42 Uhr aus dem WLAN wieder aus, denn das wäre ein Hinweis darauf, dass es das Haus verlassen haben könnte.
Das Handy verbindet sich um 7.40 Uhr mit dem Router (Rebecca wacht auf, checkt Ihre Apps/Nachrichten), es bleibt mit dem Router verbunden, Rebecca geht mit Handy (und frischen Anziehsachen) ins Bad, sie verschickt ein Snapchat-Selfie, aber sieht die Antwort der Freundin schon nicht mehr. Die Unterwäsche wird nicht mehr angezogen und bleibt im Bad liegen. Das Handy bleibt mit dem Router bis zur WA um 8.42 Uhr verbunden, es wird nach dem Snap aus dem Badezimmer jedoch nicht mehr bedient. Es tritt der digitale Tod der virtuellen Existenz ein. Zusammen mit nicht mehr angezogener, im Bad bereitliegender Unterwäsche ist die Schlussfolgerung der MoKo, dass gleichzeitig mit dem digitalen Tod auch die Besitzerin des Handys im Haus verstarb, absolut nachvollziehbar.