Mr.krabs schrieb:Ich verstehe bis heute nicht, warum nicht immer und immer wieder der Versuch unternommen wird den Tatverdächtigen zu verhören, bzw. das Gespräch durch verschiedene Beamte/Staatsanwälte und versuchen dass er gesteht oder sich verhaspelt. Schließlich ist die StA nie davon abgerückt, er sei nicht der Täter. Also sollte man das ebenfalls weiter versuchen.
Mr.krabs schrieb:Die Staatsanwaltschaft ist von sich aus nicht verpflichtet die Rechtsanwältin selbst einzuladen. Es wäre ein Versuch, dass der Tatverdächtige alleine erscheint, weil der Rechtsbeistand eventuell keine Zeit hat.
Versuch macht kluch
:D Denn das ist lediglich Wunschdenken, das aber so nicht funktioniert. Da verlass dich mal drauf, dass ein Anwalt seinen Mandanten informiert, wie er sich zu verhalten und worauf er sich zu berufen hat. Und das weiß auch ein jeder Staatsanwalt, dass er folglich auf Granit beißen wird.
Also schaun wir doch einfach mal ins Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/StPO/137.html§ 137 - Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers
(1) 1Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.
Und verweigert man dem Beschuldigten den Anwalt und er plaudert, weil er sich vielleicht unter Druck gesetzt fühlt, dann ist das, was er sagt, sowieso für die Tonne, darf also nicht verwertet werden.