Nilsson schrieb:Es wird in alle Richtungen ermittelt. Dazu sind auch die EB rechtlich verpflichtet
Das sollte auch immer wieder betont werden!
Habe die letzten Beiträge jetzt noch nicht alle gelesen, vielleicht wurde es erwähnt, nichtsdestotrotz:
Klar sind die EB verpflichtet in alle Richtungen zu ermitteln. Das können sie aber auch nur konkreter, wenn sich Hinweise auf andere Richtungen ergeben. Irgendetwas überhaupt in andere Richtungen zeigt/hindeutet.
Im Falle der einen Zeugin an der Bushaltestelle, nehmen wir mal an sie wurde als glaubwürdig eingestuft, ist man dem sicherlich auch nachgegangen.
Aber auch da war wohl ein gewisses dem Nachgehen nur bis zu einem gewissen Grad möglich. Ergab sich daraus nichts weiter, dann könnte Rebecca schließlich überall hingefahren sein oder sich aufhalten, wo auch immer.
Und es ist dann ja nur logisch, dass die EB nicht ganz Berlin absuchen können oder ganz Deutschland, um es mal überspitzt auszudrücken.
Auch ist es logisch, unabhängig zu möglichen anderen Richtungen, dass die EB mehr Energie, Kräfte, Ermittlungsarbeit etc. leisten, hineinstecken - in das - wofür es zumindest schon mal Ansatzpunkte/Hinweise gibt.
Die ganzen Suchaktionen, die Hundertschaften in einem kleinen (gezielten) Gebiet waren absolut verständlich und gerechtfertigt.
Logisch, dass man so intensiv nicht in ganz Berlin nach ihr suchen würde, als einfachstes Beispiel jetzt mal.
Die EB ermitteln zwar in alle Richtungen, aber dafür müssen sich auch andere Richtungen erst mal ergeben.
Und sollten sich andere Richtungen (neben der Hauptrichtung hier jetzt) ergeben, wird trotzdem unterschiedlich ermittelt, unterschiedlich Gewicht/Kraft und Aufwand usw.. in die einzelnen Richtungen gelegt.