hajohh schrieb:Der Nachweis, welcher Belegt, wer dass Auto gefahren ist, kommt nur von F.
Klar, weil nur er am fraglichen Morgen Zugriff auf das Auto hatte, wie seitens der Ermittler mitgeteilt wurde. Das heißt: J hatte an dem Morgen den Wagen nicht mit zur Arbeit. Der Wagen stand also vor dem Haus und war auch nicht bei Schwiegereltern oder sonstwo. Den Schlüssel hatte F. (Er hatte als einziger Zugriff, genau das ist damit gemeint).
Und bevor jemand zum soundsovielten Mal postet, dass F. den Wagen einem guten Kumpel geliehen haben könnte: Er hat doch an dem Morgen so schön fest geschlafen. Und gesagt hat er bis heute nichts davon, dass er am Morgen des 18.2. und am Abend des 19.2. den Wagen jemand anderem ausgeliehen hat. J übrigens auch nicht. Die Eltern Reusch auch nicht.
Als gestohlen gemeldet war der Wagen nicht. Er war nachweislich später zur KTU.
Natürlich könnte der große Unbekannte, während F so fest schlief, sich ins Haus geschlichen, dem Schlüssel genommen und sich auf eigene Faust das Auto ausgeliehen haben. Dann könnte er es heimlich wieder zurückgebracht haben, während F immer noch selig schlummerte. Dasselbe hat der große Unbekannte dann am Abend des 19.2. getan, und niemand hat es bemerkt. Jawohl, so muss es gewesen sein.