[...Erörterung der Möglichkeit, dass die 8:42-Nachricht von der Mutter an R. erst deutlich später empfangen wurde...]
rr080419 schrieb:Mir würde Folgendes gefallen:
R will abhauen. Sie verlässt das Haus um 8:25 Uhr und lässt ihr Handy im Flugmodus, weil ihr Loverboy das so von ihr verlangt hat. Weil sie um 9:00 Uhr vor dem Haus ihrer Eltern verabredet sind, loggt sich Rs Handy kurz in Heim-WLan ein und empfängt die Nachricht der Mutter. Dann fahren beide davon .... Und der Schwager hat schlechte Karten....
Da habe ich ein Verständnisproblem: Das wäre doch festgestellt worden und wäre so klar entlastend für den TV, dass es somit ausgeschlossen werden kann, da er ja zumindest noch als tatverdächtig gilt. Oder übersehe ich was?
Überhaupt gibt es viele Ansätze die den TV mMn alle deutlich entlasten würden:
- Wenn irgendwas objektiv bereits deutlich vor der vermuteten Tat ungewöhnlich gewesen wäre. Berichtet wurde von einem ungewöhnlichen virtuellen Verhaltens von R am WE (oder mind. am So). Man müsste aber wissen, ob das objektiv wirklich von anderen Tagen abwich an denen R nicht zuhause bzw. bei ihrerer Schwester zu Besuch war.
- Wenn es irgendeinen nachweisbaren Grund für die Fahrten geben sollte, oder zumindest nachweisbar wäre, dass die Fahrzeugnutzung bereits vorher abgesprochen war insbes. dann wenn es nicht der Norm entsprach.
- Wenn das ganze Telefon-/Nachrichtenverhalten an jenem Morgen ungewöhnlich gewesen wäre. Ich wundere mich (wie viele andere vorher auch) etwas, wieso die Mutter nachdem sie schon wusste, dass R erst um 9:50 in der Schule sein musste, trotzdem noch solche Sorgen hatte, sie könnte verschlafen, dass sie deswegen sogar den Schwager aus dem Bett klingelte. Dass sie dann aufgrund der Aussage sie sei schon weg etwas nervös wurde kann man dagegen verstehen, denn warum sollte sie schon weg sein wenn sie erst um 9:50 in der Schule sein musste? Aber das gehört dann schon zum möglichen Tatgeschehen.
Aber letztlich scheint weder irgendwas stark Ungewöhnliches passiert zu sein und auch die Fzg.-Nutzung scheint regulär so gewesen zu sein. Denn klar ist doch wenn man mehrere verschiedene mögliche Ursachen für etwas kennt, oder zumindest Anhaltspunkte dafür hat z.B.:
- Fzg. wurde zur Verbringung genutzt vs.
- Fzg. wurde für irgendwas anderes genutzt
und man findet für eine der Möglichkeiten deutliche Anhaltspunkte, dann fällt die Wahrscheinlichkeit der anderen rapide ab. Das ist nicht nur nach dem gesunden Menschenverstand so, sondern der Effekt nennt sich "explaining away" und man kann das mithilfe eines gewissen Herrn
Bayes auch leicht nachrechnen (bei Bedarf :-))
Dasselbe gilt für "R ist verschwunden" und die Ursachen "Tötungsdelikt durch TV" vs. "freiwilliges Verschwinden" vs. "anderer Täter".
Die häufiger gebrachte Argumentation andere Gründe für die Fahrten könnten den TV nicht entlasten stimmt daher so nicht. Klar kann er zusätzlich auch eine Leiche transportiert haben, aber die Plausibilität / Wahrscheinlichkeit sinkt doch rapide - und das scheint eben nicht der Fall zu sein.