Pilcher schrieb:Na was sollen die Aussagen der EB:
"Wir gehen inzwischen fest davon aus, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt."
und
"Dass Rebecca das Haus nicht verlassen haben dürfte"
(Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Rebecca-hat-Haus-nicht-verlassen-article20892884.html )
denn sonst bedeuten ?
Natürlich nicht mit dem "Absolutheitsanspruch". Den gibts wohl erst, wenn der Fall vollständig geklärt wäre und ein Mensch dafür verurteilt wurde.
Ich habe nur das Wort "absolut" benutzt, weil dies aus EB-Sicht so sein muss. Wenn die EB nur ein Indiz für ein freiwilliges Untertauchen oder Verbrechen durch Dritte außerhalb des Hauses gefunden hätten, hätten sie sicherlich nicht diese Äusserungen getroffen.
Sorry, aber nochmal Einspruch
:) Die Formulierung “wir gehen davon aus, dass… „ ist keine zu 100% festgelegte Formulierung, dass es genauso sein muss wie es z.B. der Fall wäre bei „das ist eindeutig so“… oder „hier handelt es sich ganz klar um ein Tötungsdelikt“ .
Die EB gehen davon aus… nicht mehr und nicht weniger…
Es ist kein Fakt, es gibt bisher keine stichhaltigen Beweise, dass es den Täter, die Tat, den Tatort, die Leiche gibt und alles eindeutig so war/ist, wie das mögliche Szenario, von dem die EB ausgeht!
Ebenso bei dem Satz: „Dass R. das Haus nicht (lebend) verlassen haben dürfte“, da dieser Satz noch immer beinhaltet, dass es „so sein dürfte“, statt „es war so.“
Da MUSS auch aus Ermittler-Sicht nichts so sein… Es KÖNNTE allerdings so sein…
und deshalb ermittelt die MoKo ja auch aufgrund ihrer bisherigen Ermittlungsergebnisse und des sich daraus bisher abgeleiteten Verdachts gegen den TV nach wie vor weiter.
Und zu "Spuren von außerhalb des Hauses" gab es, meines Wissens nach, doch eine von Hunden erschnüffelte Spur Rebeccas zur Bushaltestelle. So wurde zu Anfang berichtet.
Was den EB ansonsten noch zu anderen Szenarien/Hinweisen zum Verschwinden von R.R. vorliegen könnte wissen wir einfach nicht, können daher auch nicht andere Möglichkeiten völlig ausschließen.