timmy123 schrieb:Jetzt nehmt doch einfach mal den sprachlichen und juristischen Unterschied zwischen Tatsache (ist) und Vermutung (gilt) zur Kenntnis.
Hä? Genau darüber schreibe ich doch die ganze Zeit.
timmy123 schrieb:Für den TV gilt die Unschuldsvermutung, ob er es ist, weiß zum jetzigen Zeitpunkt niemand.
Sag' ich doch.
Agravain schrieb:Ein TV ist solange einem Unschuldigen gleichgestellt, bis seine Schuld bewiesen wurde.
Bis ein solcher Beweis erfolgt ist, hat er den gleichen Schuldstatus wie ein jeder andere auch - Unschuldig.
Der Verdacht auf etwas ändert bis zum gegenteiligen Beweis nichts an seinem Status !
Ja, alles richtig.
Somit gilt UND ist F. derzeit Unschuldig.[/quote]
"gilt": natürlich, "ist": nein, bzw. in dem Fall: Wissen wir nicht. Du schreibst ja selbst von Schuld
status. Genau darum geht es. Das Gesetz kann einen Status festlegen. Ein Richter kann einen Status festlegen. Der
Status einer Person lautet bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung "nicht schuldig". Das ist unstrittig. Kein Jurist dieser Welt kann aber eine Schuld im Sinne einer Wahrheit festlegen, wenn diese nicht vorhanden ist, oder umgekehrt. Innerhalb des Rechtssystems kann man natürlich jemanden als Schuldig oder Unschuldig deklarieren. Aber ein Mörder bleibt auch dann ein Mörder, wenn für ihn ein anderer verurteilt wurde. Dieser andere ist auch dann kein Mörder, wenn er irrtümlich (oder absichtlich) dafür verurteilt wurde. Ist doch klar.
Dwarf schrieb:Ist so eine Haarspalterei wirklich notwendig?
Ja, natürlich.