RedRobin schrieb:Ja gut, jetzt...
Aber warum hat er zuerst gelogen, wodurch er erst zum Tatverdächtigen wurde -
das ist der Punkt !?
Er muss gar keine genauen Angaben zu seinem Privatleben machen, sofern dies nicht mit dem Fall R. zu tun hat.
Solange er nicht unter Eid steht, sind seine Aussagen inhaltlich ihm frei.
Das ewige auf angeblichem Lügen rumreiten, nur weil einige ansonsten nichts aufzubieten haben, bringt niemanden weiter.
Die EB haben hier dankenswerterweise andere Qualitäten und arbeiten dementsprechend auch auf Punkte hin, die gerichtsverwertbar sind.
Das Bildzeitungsvolk aber beschränkt sich auf das - der-da-hat-gelogen, das-ist-der-böse.