Hannes_F schrieb:Wenn er davon ausgeht, dass er unschuldig ist, dann ist es null relevant. Er hätte dann auch wahrheitsgemäß sagen können: 'Es geht euch einen Dreck an, was ich in der Zeit getan habe.' Nun kann man sich aber leicht vorstellen, dass man in einer solchen Vernehmungssituation gestresst ist und statt einer solch deutlichen Wahrheit sich lieber etwas zügelt. Und daher vllt. mit einer Lüge oder Halbwahrheit antwortet wie eben: 'Ich habe geschlafen'.
Zu der Zeit waren ja alle Beteiligten erst mal völlig gestresst , geschockt daß R. weg ist und wie es aussieht alle bis auf eine Person sehr besorgt.
Die Ehefrau und der TV wurden sicher nicht getrennt als Zeugen befragt , wozu auch.
Auch wenn sie getrennt ausgesagt haben wie der Morgen für den jeweiligen befragten Zeugd , sie haben sicher vorher schon privat darüber gesprochen und sich gegenseitig informiert , wann angerufen , wann nachgeschaut ect.
Jedenfalls kann man von 3 Varianten bei der Zeugenbefragung ausgehen , eine vierte gibt es nicht (oder doch ?) .
1:Der TV lügt bei der Polizei oder kann sich nicht so recht erinnern ob geschlafen und/oder Whatsup oder 120 km ( hin u. zurück ) auf der Autobahn gefahren ist.
Seiner Frau sagt er auch er habe geschlafen.Sie glaubt ihm natürlich.
2:Der TV lügt bei der Polizei oder kann sich nicht so recht erinnern ob geschlafen und/oder Whatsup oder 120 km ( hin u. zurück ) auf der Autobahn gefahren ist.
Seine Frau hört was er sagt , also daß er geschlafen habe.Sie glaubt ihm natürlich.
3:Der TV lügt bei der Polizei oder kann sich nicht so recht erinnern ob geschlafen und/oder Whatsup oder 120 km ( hin u. zurück ) auf der Autobahn gefahren ist.
Seine Frau hört was er sagt und weiß daß er lügt , ist aber so abgesprochen weil sie von den Fahrten wußte.Deshalb toleriert sie seine Aussage so.Sie glaubt ihm natürlich.
Was haben alle 3 Versionen Gemeinsam ?