Columbo2.0 schrieb:Das ist das Bild, das ich mir machen konnte und es hat sich von Tag eins nicht grsvierend geändert.
Dagegen können ja derzeit ehrlicher Weise auch nur formaljuristische Argumente angeführt werden. Das Bild, wie es sich darstellt, ist aller höchst suggestiv auf eine aktive Beteiligung des TV bei einem unfreiwilligen "Verschwinden" von R.
Es gibt keinerlei Indizien für ein freiwilliges Verschwinden, eine Entführung oder aber eine Straftat nach freiwilligem Verlassen des Hauses.
Was jedoch den genauen Ablauf sowie den Kontext des Verschwindens angeht, hat sich mein Bild des "Verschwindens" in letzter Zeit aus verschiedenen Gründen geändert.
Agravain schrieb:Es hapert aber schon an den ersten Punkten...warum wohl?
Natürlich gibt es eine Tat: die Verschwundene ist verschwunden. Selbst ein freiwilliges Verschwinden wäre Ausdruck einer Tat (aka Handlung) in dem Fall von R.
Die Hypothese einer STRAF-Tat (derer der TV verdächtigt wird), ist allerdings bis auf weiteres eine Hypothese, das ist richtig. Aber eine, die nicht ausgewürfelt wurde, sondern aufgrund der vorliegenden Spuren, Aussagen und der kriminologischen Empirie aufgestellt wurde.
Die Ermittler gehen von einer Straftat aus, weil die bisherigen Spuren auf eine solche hinweisen. Dass dies formaljuristisch nicht bedeutet, dass eine StrafTat "bewiesen" ist, steht auf einem anderen Blatt. Dieses ist aber weder hier noch bei den Ermittlern derzeit die relevante Handlungsebene.
Die Ermittler müssen versuchen, den von ihnen angenommenen Sachverhalt so weit aufzuklären und ggf. mit genügend Indizien zu untermauern, dass er der formalen juristischen Ebene Genüge tut. Ist dies nicht möglich, gibt es erst gar keine Anklage oder aber dann einen Freispruch. Dann gibt es im juristischen Sinne womöglich auch nie eine STRAFtat, aber dennoch dauerhaft eine Tat. Das Verschwinden bleibt. Der Verdacht bleibt. Außer die Verschwundene wird lebend irgendwo aufgefunden.
Dass sichere Kenntnis eines Tatorts notwendige Bedingung für den juristischen Nachweis einer Tat wäre, ist mir neu.
Manchen Juristen mag es schwer fallen, ihre formal abstrakte Ebene zu verlassen, aber es gibt in der Tat Sachverhalte, die formaljuristisch nicht bestätigt werden können und dennoch real sind.