Wo ist Rebecca Reusch?
21.04.2019 um 14:26@LuckyLoser
Fundamentale rechtstaatliche Prinzipien legen hier die Rollenverteilung aller Beteiligten fest, die über Jahrhunderte ausgetüftelt und ausgeklügelt sind, inclusive Unschuldsvermutung und Zeugnisverweigerungsrechten. Die Empfehlung der Anwältin an den Schwager zu schweigen, ist nicht einfach so dahergeredet. Auch die Famlie schweigt wahrscheinlich mittlerweile und macht keine weiteren Zeugenaussagen. Die Polizei muß den Fall ohne aktive Mithilfe der Familie und des Schwagers aufklären.
Es gibt ganz wenige Situationen, wo "reden" für einen Tatverdächtigen vorteilhaft ist. Wenn es gaz offensichtliche Sachverhalte gibt, die einen Tatverdächtigen entlasten, entdecken das die Ermittler in der Regel auch von alleine. Wenn der Schwager hier niemanden konkret benennen kann, weil er niemanden auf seinen Fahrten besucht hat, der ein Alibi geben kann, ist er gut beraten insgesamt zu schweigen und überhaupt keine Aussagen zu machen. Dies kann ihm nicht vorgehalten werden. Auch nicht moralisch. Alle moralischen Konflikte sind mit der ausgestaltung der Gesetze, so wie sie derzeit sind, bereits abgehakt.
Carole60 schrieb:Die Anwälte empfehlen einem Klienten meist zu schweigen, damit wird auch vermieden, dass sich Jemand durch irgendeine Bemerkung selbst belastet. Aber gerade in diesem Fall finde ich die moralische Seite sehr wichtig. Meines Erachtens haben die Eltern von Rebecca das Recht, alles lückenlos zu erfahren, wie der TV diesen Tag und die andere Nacht, in der er wieder eine lange Strecke mit dem Auto gefahren ist, verbracht hat. Dass das geschehen ist bezweifle ich, weil Vater Reusch in einem Interview nach der Entlassung des TV sagte, Florian dürfe nicht mit ihnen reden (laut seiner Anwältin).Die Familie ist hier in einer Doppelrolle mit Verbindungen zum mutmaßlichen Opfer und tatverdächtigen Schwager.
Fundamentale rechtstaatliche Prinzipien legen hier die Rollenverteilung aller Beteiligten fest, die über Jahrhunderte ausgetüftelt und ausgeklügelt sind, inclusive Unschuldsvermutung und Zeugnisverweigerungsrechten. Die Empfehlung der Anwältin an den Schwager zu schweigen, ist nicht einfach so dahergeredet. Auch die Famlie schweigt wahrscheinlich mittlerweile und macht keine weiteren Zeugenaussagen. Die Polizei muß den Fall ohne aktive Mithilfe der Familie und des Schwagers aufklären.
Es gibt ganz wenige Situationen, wo "reden" für einen Tatverdächtigen vorteilhaft ist. Wenn es gaz offensichtliche Sachverhalte gibt, die einen Tatverdächtigen entlasten, entdecken das die Ermittler in der Regel auch von alleine. Wenn der Schwager hier niemanden konkret benennen kann, weil er niemanden auf seinen Fahrten besucht hat, der ein Alibi geben kann, ist er gut beraten insgesamt zu schweigen und überhaupt keine Aussagen zu machen. Dies kann ihm nicht vorgehalten werden. Auch nicht moralisch. Alle moralischen Konflikte sind mit der ausgestaltung der Gesetze, so wie sie derzeit sind, bereits abgehakt.