Hallo
@KommissarPeSoe,
zuerst einmal vielen Dank dass sie sich die Mühe machen, alle Fragen die hier an sie gestellt werden, sachlich und mit viel Geduld zu beantworten. Von ihrem 1. Kommentar habe ich mal folgendes kopiert weil ich da auch eine Frage habe.
Zudem muss ich noch sagen, dass man aus allen Einflussfaktoren Wahrscheinlichkeiten analysiert werden. Diese scheinen sich zu ergänzen und nicht zu widersprechen, wodurch sie die Wahrscheinlichkeit der Grundvermutung erhöht. Ich spreche hier von Zahlen zwischen 80% und 95%.
Diese 80 bis 95% ist ja sehr hoch. Ist das ihre persönliche Meinung oder sind das generell Erfahrungswerte? Ich bin bis jetzt immer so von ca. 65 bis 70% eventueller Schuld aber auch die 30 bis 35% Zweifel des TV ausgegangen. Und zwar deshalb weil ich mich an die Aussagen von Herrn Stelter halte, dass es etliche Indizien und Hinweise gibt, die, wenn man sie aber übereinander legt, man von einer wahrscheinlichen Schuld des TV ausgehen kann.
Das ist jetzt nicht wortwörtlich zitiert aber in etwa hat er das ja so im Interview gesagt.
Nun gibt es aber etwas was ich , hmmm ich sage mal seltsam finde. Mir fällt 1. auf dass die Anwältin noch nicht einmal gesagt haben soll, ihr Mandant sei unschuldig. Zumindest weiß ich nichts davon und ich weiß nicht was ich davon halten soll?
2. Angeblich soll sie ja ihrem Mandant verboten??? haben über die Sache zu reden. Ohne mich jetzt im Strafrecht auszukennen, kommt mir das aber nicht so vor als ob das üblich wäre, oder doch? Sie kann doch bestenfalls eine Empfehlung aussprechen aber ihm doch nicht verbieten, innerhalb der Familie zu reden? Was meinen sie dazu? Ist das zu weit weg von der Polizeiarbeit um solche Fragen zu beantworten? Oder ist es möglich dass sie sich dazu äußern?