Karlssohn schrieb:Mit dem Handy des kleinen Mädchens kann ja leicht festgestellt werden, welche Nummer angerufen wurde.
Richtig. Für uns könnten wir das Thema abschließen.
Das setzt aber ggf. voraus, dass das kleine Mädchen dem großen Mädchen ihr Handy auch tatsächlich gegeben hat und damit ein Anruf getätigt wurde. Das große Mädchen könnte sich ja vorher noch losgerissen haben und geflüchtet sein.
Dazu und überhaupt müßte man das kleine Mädchen halt ergänzend noch fragen. Und wer macht das ?
Dafür gibt es speziell ausgebildete Vernehmer/innen und die nachvollziehbar besorgten Eltern dürften natürlich ggf. auch dabei sitzen. Kinder in dem Alter werden nicht in die Mangel genommen, wie es so schön heißt, aber es kommen dann im besten Fall so oder so verwertbare Aussagen für das weitere Verfahren zustande.
Nachdem das Thema jetzt schon in der Presse aufgeschlagen ist - macht das sonst halt m. E. spätestens die Verteidigerin - falls es je zu einem Indizienprozeß gegen den jetzt Verdächtigen kommt und wenn sich nicht vorher schon die begründete Unhaltbarkeit ergeben hat, die Beobachtungen des kleinen Mädchens gerade tatsächlich auf R. zu beziehen.
Ansonsten wäre das kleine Mädchen die soweit derzeit ersichtlich letzte Zeuge/in, bei der immerhin gewisse Indizien in ihrer Aussage darauf hindeuten könnten, dass sie R. vor ihrem Verschwinden gesehen hat.
Deshalb können Indizienprozesse - besonders jene ohne Leiche - sehr schwierig und langwierig sein.