Edelstoff schrieb:Das mit der Kindheit habe ich besonders vorgehoben, weil 20 JAhre alte Geschichten und Ereignisse noch viel weiter vom Tatgeschehen entfernt sind, als Schmutzwäsche oder fehlende Haushaltsgegenstände. Es ist einfach keine gute Idee, wenn sich Familienmitglieder auf dieser Ebene gegenseitig bei der Polizei anschwärzen. Wenn jemand den Täter mit dem blutigen Messer in der Hand über der Leiche beobachtet hat, ist es eine andere Geschichte und man kann es gerne anders bewerten. In diesem Fall - wie soll denn das Familienleben weitergehen, wenn der Schwager freigesprochen wird, obwohl die Schwiegermutter im Prozess Geschichten aus seiner Kindheit erzählt hat? Sowas muss doch vorher mal durchgedacht werden
Gute Ausführung ABER ich bin der festen Meinung das ALLES miteinander zu einem Zusammenspiel kommen KANN.
Nehmen wir einen Erwachsenen, der seit seiner Kindheit eine sehr niedrige Frustrationsgrenze hat und durch Kleinigkeiten bzw der Summe der äußeren Faktoren schnell zu einem Overload kommt und völlig aus der Fassung gerät. Dieses aus der Fassung geraten ist natürlich, aus fachlicher Sicht, bei jedem individuell. Es zeigt sich bei jedem anders und schwankt in der Dauer, Ausprägung, Intensität und auf welche Art und Weise dies zum Ausdruck kommt.
Ich spreche aus sehr persönlicher Erfahrung.
Darum interessiert mich dieser Aspekt sehr.
Gerade deshalb weil F. nichts böses zugetraut wird.
Es gibt nun mal das unschöne Fachwort "emotionale Störung". Diese trifft auch auf Kinder zu, die ein tolles, liebevolles Elternhaus haben /hatten und denen nichts schlechtes widerfahren ist.
Im übrigen muss die Schwiegermutter die Wahrheit sagen wenn es zum Prozess kommt. Egal ob F. eine schlechte Bierlaune hat oder eine sehr impulsive Streitkultur. Wenn danach gefragt wird, ist wahrheitsgemäß zu antworten. Egal wie das Urteil letztendlich ausfällt.