Bonni40 schrieb:Was ist daran verwerflich diese Frage zu stellen?
Mich persönlich interessiert sie einfach und viele andere bestimmt auch.
Viele Täter haben ein miserables Elternhaus, waren als Kind schon anders als andere. Haben einen Hass auf Frauen, weil sie ihre Mutter gehasst haben. Vergreifen sich an Kinder, da sie auch Opfer waren. Schlagen ihre Kinder.... ,
Es mag Amokläufer und Serienkiller geben, die solche "Tätertypen" sind wie hier skizziert. Bei Bziehungstaten verhält es sich in der Regel anders. Das ist aber gar nicht der entscheidende Punkt bei der Frage nach der Kindheit.
Die Familie genießt einen besonderen Schutz, das hat Verfassungsrang und daraus leitet sich letzendlich eine gesetzliche Einzelregelung wie das Aussageverweigerungsrecht her. Man sollte die Idee und den Wert dahinter verstehen und respektieren.
Das mit der Kindheit habe ich besonders vorgehoben, weil 20 JAhre alte Geschichten und Ereignisse noch viel weiter vom Tatgeschehen entfernt sind, als Schmutzwäsche oder fehlende Haushaltsgegenstände. Es ist einfach keine gute Idee, wenn sich Familienmitglieder auf dieser Ebene gegenseitig bei der Polizei anschwärzen. Wenn jemand den Täter mit dem blutigen Messer in der Hand über der Leiche beobachtet hat, ist es eine andere Geschichte und man kann es gerne anders bewerten. In diesem Fall - wie soll denn das Familienleben weitergehen, wenn der Schwager freigesprochen wird, obwohl die Schwiegermutter im Prozess Geschichten aus seiner Kindheit erzählt hat? Sowas muss doch vorher mal durchgedacht werden.