96594TT schrieb:Aber zumindest den Vater erlebe ich als realitätsbezogen und ggf. auch so stark, eine vielleicht erschreckende Wahrheit auszuhalten. Und er forderte F ja schon mehrfach über die Medien auf zu sprechen. Warum nicht mit großem Nachdruck direkt im Gespräch mit ihm? Zumindest ein solches Gespräch zwischen Schwiegevater und Schwiegersohn hat ja offenbar nach der Entlassung stattgefunden.
Und dann , was schwebt dir denn so vor was dabei rauskommen sollte bei einem Gespräch unter 4 Augen ?
Durch den ganzen Medienrausch haben die sich ja auch so gesehen das Vertrauen nicht gerade in Granit gemeißelt.
Die Ra´in und die Mutter haben ganz stark vom reden abgeraten und jetzt nach dem Vorgeschmack der U-Haft möchte er sicher nicht für die nächsten 5 Jahre dorthin wieder zurück , auch nicht wenn es sich bei einem Geständniss milde auswirkt.
Mehr als 60 Monate würde es eh nicht geben bei §227 und guter Führung.
Es wird eher nicht nur auf eine räumliche Trennung so wie jetzt , herauslaufen , sondern eher auf eine Gesamttrennung von der Opferfamilie.
Er wird wahrscheinlich die räumliche Trennung auch aufrechterhalten wenn R. im Wald oder sonstwo verstorben gefunden wird , von daher auf ein offenes Gespräch zu hoffen bleibt Wunschdenken zumal nichts anderes als das was sowieso gesagt wurde offenbart werden würde.