koalala schrieb:Das ist schlichtweg falsch. Es gibt keine Tatsachen und das hat die Staatsanwaltschaft auch nie behauptet. Das wird nur hier behauptet. Es gibt lediglich Indizien und das sind die routerdaten und die Aussage. Mehr nicht.
Mehr nicht? Wissen wir nicht! Können wir nicht wissen! Die StA spricht sogar in der Pressekonferenz von Fakten. Bitte mal im Wiki gucken, der Link dazu müsste vorhanden sein. Wir drehen uns an dem Punkt immer im Kreis: Fakten, Tatsachen, Annahmen, Vermutungen...dabei ist das gar nicht schwer, wenn man sich mal durchliest, was wirklich kommuniziert wurde von der Polizei, NICHT, was die Presse dazugwurschtelt hat.
Die Rede war relativ früh von einem Tötungsdelikt, es muss ja einen Grund dafür geben. Die Polizei wird sich hüten und so etwas nur mal eben so sagen. Es wurde kommuniziert, dass R. nicht mehr lebend das Haus verlassen hat. Zuerst hieß es "dürfte", dann sie hat es nicht mehr verlassen. Es wird auch da eine Reihe von Indizien geben, die uns nicht bekannt sind, aus gutem Grund.
Der TV wurde das erste Mal festgenommen und bald wieder freigelassen. Dann folgte die Beschwerde der StA und der Richter entschied anders. Es werden auch da Indizien, die dazu führten auf den Tisch gelandet sein. Folge: 2. Festnahme und U-Haft. Nochmal: Die U-Haft erfolgt nur, wenn ein "DRINGENDER" Tatverdacht vorliegt und nicht, weil man sich da auch mal eben dachte, kann man so machen. Das muss Alles Hand und Fuß haben. Der dringende Tatverdacht wurde nach haftbeschwerde aufgehoben weil keine neuen Indizien dazu kamen und es keine Erhärtung des Falles gab. Die Verhältnismäßigkeit war nicht mehr gegeben. Er bleibt aber TV und es wird auch noch ermittelt.
Nur weil wir nichts mehr erfahren an Neuigkeiten, bedeutet das nicht, dass es nichts Neues gibt. Allerdings: Zu einer neuen Verhaftung wird es nur kommen, wenn es erhärtende Indizien und erst recht Beweise gibt. Vorher macht das auch keinen Sinn. Die StA wird sich hüten, jetzt leichtsinnig irgendetwas zu unternehmen, wenn das nicht hieb und stichfest ist.