Wo ist Rebecca Reusch?
10.04.2019 um 18:12@Karlssohn
Ab wann gab es diesen ausgeklügelten Plan ?
Das ist mir neu....
gibt es eine Quelle dafür ?
Ab wann gab es diesen ausgeklügelten Plan ?
Das ist mir neu....
gibt es eine Quelle dafür ?
DerLeuchtturm schrieb:Aber kann es sein das der Tv sich seiner Anwältin vertraut... hat sie quasi Schweigepflicht?Ein Anwalt wird seinem Klienten sagen:
Carole60 schrieb:gerade am Morgen sollte ihn doch Leute in diesem eher auffälligen Auto auf den gefahrenen Strassen gesehen haben.Also ich sehe, wenn ich 'rausgehe oder selbst fahre, gefühlt 1 Mio Fahrzeuge. Und merke mir kein einziges davon, ob es nun bonbonfarben ist oder schwarz, groß oder klein.
FERRERO4 schrieb:Ab wann gab es diesen ausgeklügelten Plan ?aus den regelmäßigen Besuchen und der bevorstehenden nachträglichen Weihnachtsfeier wurde der Zeitpunkt aller Wahrscheinlichkeit festgelegt. Über das "Wie" wurde vermutlich auch im Internet recherchiert. Ich schrieb gestern schon, dass ich ein Wiki-zum Abhauen im Internet gefunden habe. Vergleicht man die Ratschläge, die dort gegeben werde, mit den Fakten aus diesem Fall, so sind die Parallelen zu groß, als dass sie zufällig sein könnten. Um deine Frage zu beantworten: mindestens ca. 6 Wochen vor der Tat. Es wäre auch mal interessant zu wissen, in wie weit der Verbringungsort in den Wochen davor auskundschaftet wurde.
DerLeuchtturm schrieb:Mal eine Frage an diejenigen die sich auskennen.Die Anwältin hat eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihres Mandanten. Diese ist gesetzlich festgelegt und bei Verstoß würde ihr im schlimmsten Fall eine Haftstrafe und Berufsverbot drohen. Außerdem ist die Verschwiegenheitspflicht der Grundpfeiler um Vertrauen zwischen Mandanten und Anwältin zu bilden.
sorry wenn sie blöd ist...
Aber kann es sein das der Tv sich seiner Anwältin vertraut... hat sie quasi Schweigepflicht?
Berät Sie ihn?
Oder was ist wenn sie merkt er lügt...muss sie trotzdem zu ihm stehen?
und gegebenfalls beraten?
Spoof schrieb:Ziemlich sicher mittlerweile, da er ja nicht mehr in Haft sitzt.Und wenn es lediglich Spuren von RR gab, für die man bei strenger Prüfung verschiedene Begründungen (beim Rasieren geschnitten etc. etc.) finden könnte?
„Unterschätze niemals eine starke Frau. Unterschätze niemanden“Vivien's Statement von heute, laut Merkur.
Karlssohn schrieb:aus den regelmäßigen Besuchen und der bevorstehenden nachträglichen Weihnachtsfeier wurde der Zeitpunkt aller Wahrscheinlichkeit festgelegt. Über das "Wie" wurde vermutlich auch im Internet recherchiert. Ich schrieb gestern schon, dass ich ein Wiki-zum Abhauen im Internet gefunden habe. Vergleicht man die Ratschläge, die dort gegeben werde, mit den Fakten aus diesem Fall, so sind die Parallelen zu groß, als dass sie zufällig sein könnten. Um deine Frage zu beantworten: mindestens ca. 6 Wochen vor der Tat. Es wäre auch mal interessant zu wissen, in wie weit der Verbringungsort in den Wochen davor auskundschaftet wurde.Welchen Grund sollte der TV denn gehabt haben, den Mord an seiner Schwägerin sechs Wochen im Vorfeld zu planen?
marlonc schrieb:Ich habe mal gehört, wenn sie ihn weiter als Zeugen führen und befragen, obwohl er in Wahrheit bereits tatverdächtig ist, könnte es sein, dass sämtliche Angaben, die er in diesem Rahmen macht, vor Gericht nicht verwendet werden können.Das ist richtig. Alles ändere würde auch den Sinn dieser Regelung konterkarieren.
venezia0212 schrieb:„Unterschätze niemals eine starke Frau. Unterschätze niemanden“Mir kommt es so vor als wenn es langsam nun bröckelt, erst der post mit der wahrheit vor ein paar tagen und nun das..ich denke das sie langsam zweifel alle bekommen was den Tv
Vivien's Statement von heute, laut Merkur.https://www.merkur.de/welt/rebecca-reusch-berlin-vermisst-aktuell-suchaktion-polizei-schwester-veroeffentlicht-statement...
Was möchte sie damit sagen? Meint sie R damit?Man solle sie nicht unterschätzen? Oder einen möglichen TV?
simie schrieb:Marlonc schrieb:Ich habe mal gehört, wenn sie ihn weiter als Zeugen führen und befragen, obwohl er in Wahrheit bereits tatverdächtig ist, könnte es sein, dass sämtliche Angaben, die er in diesem Rahmen macht, vor Gericht nicht verwendet werden können.Also können die widersprüchlichen Aussagen, die der TV als Zeuge gesagt hat, nicht verwendet werden? Und als TV hat er keine Angaben mehr gemacht
Simie:
Das ist richtig. Alles ändere würde auch den Sinn dieser Regelung konterkarieren.
Man kann sich demnach wirklich Spekulationen, wie in dem Beitrag, auf den du geantwortet hast, sparen. Die Ermittler sind dazu verpflichtet einem Zeugen, der zum Verdächtigen wird unmittelbar zu belehren. Da gibt es keinen Spielraum.
timmy123 schrieb:Und wenn es lediglich Spuren von RR gab, für die man bei strenger Prüfung verschiedene Begründungen (beim Rasieren geschnitten etc. etc.) finden könnte?Beim Rasieren sind es zwei Tropfen Blut, solch minimale Mengen können nicht eindeutig einen Unfall oder Totschlag belegen. Da er frei ist, haben sie sicherlich keine eindeutige Spuren finden können.
Dann gäbe es keinen direkten Bezug zum TV.
FrokenLisbeth schrieb:Schweigen aus taktischen Gründen, wenn er es war oder auch wenn er unschuldig ist - nachvollziehbar aus der Sicht des TV und seiner Anwältin.Dieser letzte Satz gilt aber auch für das Schweigen, wenn er es war!
Aber einen Unfall vertuschen zu wollen, wäre mit anwaltlicher Unterstützung kaum denkbar. ...
Sollte die Wahrheit rauskommen, wäre sie als die Anwältin bekannt, die ihrem Mandanten unterstützt hätte, die eigene Familie, die ihm vertraut, wissentlich in Uwissenheit über den Unfalltod und vor allem Verbleib ihrer Tochter gelassen hätte.
Dieullige schrieb:Also können die widersprüchlichen Aussagen, die der TV als Zeuge gesagt hat, nicht verwendet werden? Und als TV hat er keine Angaben mehr gemachtDoch wahrscheinlich schon. Zu dem Zeitpunkt war er wohl noch nicht verdächtig. Der Verdacht ergab sich dann wohl erst aus diesen Angaben in Verbindung mit Routerdaten etc..
FrokenLisbeth schrieb:Welchen Grund sollte der TV denn gehabt haben, den Mord an seiner Schwägerin sechs Wochen im Vorfeld zu planen?Ungefähr so? In sechs Wochen frühmorgens nach der Betriebsfeier wird Rebecca bestimmt bei uns im Haus übernachten und ich werde dann ganz sicher Lust haben, sie zu vergewaltigen und dann umzubringen, damit keiner was merkt?!Für eine geplante Tat vom TV fehlt doch jede Grundlage.Er ist allein mit ihr in seinem eigenen Haus und folgt seinem Plan, sie ausgerechnet dort zu ermorden? Warum um Himmels willen?Sollte der TV die Tat begangen haben, war dieses nicht geplant. Evtl. hatte er sich seiner kleinen Schwägerin gegenüber
FrokenLisbeth schrieb:Schweigen aus taktischen Gründen, wenn er es war oder auch wenn er unschuldig ist - nachvollziehbar aus der Sicht des TV und seiner Anwältin.Wie gesagt, macht auch kein Anwalt der was von seinem Fach versteht :)
Aber einen Unfall vertuschen zu wollen, wäre mit anwaltlicher Unterstützung kaum denkbar.
simie schrieb:Das ist richtig. Alles ändere würde auch den Sinn dieser Regelung konterkarieren. Man kann sich demnach wirklich Spekulationen, wie in dem Beitrag, auf den du geantwortet hast, sparen. Die Ermittler sind dazu verpflichtet einem Zeugen, der zum Verdächtigen wird unmittelbar zu belehren. Da gibt es keinen Spielraum.ab wann ein Zeuge zu einem Verdächtigen wird, liegt immer in der Hand der Polizei/Moko. Man kann Infos für sich natürlich zunächst sammeln und prüfen und erst nach gewisser Reifung daraus Vorhalte formulieren. Wie lange man das tut, dafür gibt es keine Regel - schließlich kann man auch den Mitarbeitern der Moko nicht in den Kopf schauen (weder der Staatsanwalt noch ein Ermittlungsrichter noch ein Rechtsanwalt). Wenn man also etwas nachdenkt, macht es schon Sinn, dieses in Betracht zu ziehen.
TKKG schrieb:. Und wenn ich mich nicht irre, ist ein Motiv entscheidend für die Feststellung des Tatbestandes des MordesNicht ganz, aber ich weiß, was du meinst. Voraussetzung für den Tatbestand ist nicht, dass überhaupt ein Motiv vorliegt, sondern u.a. wenn eines oder mehrere der in 211 StGB konkret genannten Beweggründe vorliegt: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe. Oder aber eben Verdeckung anderer Straftat, Heimtücke, gemeingefährliches Mittel, Grausamkeit bei der Tatausführung. Vorsätzliche Tötungsdelikte, die nicht darunter fallen = Totschlag. Die Grenzen sind fließend. Wut, Verzweiflung, Hass, Eifersucht z B. können durchaus Motive für einen Totschlag sein, u.U aber auch zu einer Verurteilung wegen Mordes führen (nämlich bei "besonders niedriger Gesinnung des Täters")