Hagedorn schrieb:Mal angenommen, FR wäre der Täter.
1. Er tötete einen Menschen ohne nachweisbare Spuren zu hinterlassen. In der heutigen Zeit fast unmöglich.
2. Es gibt offensichtlich kein erkennbares Motiv. Der TV zeigte in 8 Jahren offensichtlich kein sichtbares sexuelles Interesse an RR. Und er scheint auch keine Delikte dieser Art jemals begangen zu haben.
3. Der TV hat beim wegbringen der Leiche wieder keine nachweisbaren Spuren hinterlassen. Die Polizei sprach von Faserspuren einer Decke und Haaren von RR, beide logisch erklärbar.
4. Die zweite Fahrt passt auch nicht in's Bild. Einige nehmen an, sie diente der besseren Beseitigung der Leiche.
Auch hier hat der TV keine nachweisbaren Spuren hinterlassen. Keinen Leichengeruch, keine Erde vom Spaten, nichts!
Davon abgesehen, ob es im Dunkeln Sinn macht jemanden zu entsorgen? Technisch auch eher schwierig.
Fazit: Der TV sollte Umsatteln und Profikiller werden. Er ist aus dem Stande heraus, ohne Schlaf, nach langem Arbeitstag und Betriebsfeier KEINE Spuren zu hinterlassen.
Des weiteren widersteht er allen Verhören der MoKo.
Sofern man davon ausgeht, dass F getan hat was ihm vorgeworfene wird, könnte man auf deine Einwände folgendes erwidern:
1. Polizei und StA gehen von einem Tötungsdelikt aus, welches im Haus stattgefunden hat. Diese Annahme muss sich auf etwas begründen, ansonsten wäre es nicht nur fahrlässig gegenüber dem Wohlergehen einer Minderjährigen, es steht dann auch im Raum, dass das Verhalten der Polizei gegen geltendes Recht verstößt
In einem Rechtsstaat müssen alle Staatsorgane rechtmäßig handeln. Die Grundanforderungen für rechtmäßiges Handeln staatlicher Organe ergeben sich aus Art. 20 Abs. 3 GG. Danach ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an die Verfassung, an alle übrigen Gesetze und an das Recht gebunden.
Die Polizei ist ein Teil der vollziehenden Gewalt.
http://www.rodorf.de/01_polg/01.htm2. Um bei deinem Beispiel zu bleiben, von diesen acht Jahren war R die meisste Zeit ein Kind. Das Interesse kann dementsprechend sehr neu sein. Dann gab es die Gelegenheit, vielleicht noch zusätzlich durch den Alkohol enthemmt. Er muß sie nicht einmal zu etwas genötigt haben. Vielleicht hat er sie "angebaggert" und sie hat gedroht, es J und/oder den Eltern zu sagen. Ihm ist klar geworden, dass er gleich zwei Grenzen überschritten hat (R ist 15, er ist verheiratet und Vater) und Angst bekommen, alles zu verlieren. Oder sie hat ihn abgewiesen und er war schwer getroffen und hat " rot gesehen". Auch möglich, dass R ihn mit etwas konfrontiert hat (da gibt es auch etliche Möglichkeiten von moralischen bis gesetzeswidrige Dinge welche aber ebenfalls rein spekulativ wären) und wieder wäre die Angst, alles zu verlieren, oder maßlose Wut, ein Grund für eine Tat im Affekt. Mir persönlich fallen einige Möglichkeiten ein, warum es zu so einer Tat kommen kann. Natürlich entschuldigt nichts davon ein Tötungsdelikt, aber erklären würde es dieses. Gerade Taten im Affekt beruhen oft auf vermeintlichen Kleinigkeiten. Sie müssen nur in dem kurzen Moment für den Täter "schlimm" genug sein, große Wut oder Angst auslösen.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Sollte R Opfer eines Tötungsdelikts geworden sein, ich will in keinster Weise andeuten, dass R in irgendeiner Form eine Teilschuld/Schuld daran trägt!
3. Die zuständigen Ermittlungsbehörden haben die gefundenen Indzien nicht im einzelnen kommentiert. Über den Kontext zu den Haaren ist öffentlich nichts bekannt. Die Spusi wird in der Lage sein zu unterscheiden, ob sich die Haare durch gewöhnliche Übertragung erklären lassen oder auf etwas anderes deuten. Das beginnt mit der Feststellung, ob die Haare konzentriert an einer Stelle im Kofferraum gelegen haben und somit auf ein längeres Liegen deuten oder ob sie vereinzelt herum flattern.Weiter geht es, ob es Anhaftungen von zB Blut gibt. Ein User hat hier im Thread ausführlich beschrieben, was man alles an Haaren erkennn kann, ob es sich zb um Kopfhaare oder Schamhaare handelt, ob sie zb. ausgerissen, abgeschnitten oder abgebrochen sind, usw. Die Polizei geht davon aus, dass mit dem Auto der Leichenam verbracht wurde und begründet dieses u. a. mit dem Auffinden der Haare. Dieses wird wohl nicht grundlos geschehen sondern die entsprechende Auswertung ergeben haben.
4. Die zweite Fahrt muss nicht zwingend dazu gedient haben, den Leichnam nochmals zu transportieren oder besser zu verstecken (wobei beim letzteren ebenfalls nicht zwingend ein direkter Kontakt mit dem Leichnam und somit Geruchsübertragung stattgefunden haben muss). Vielleicht hat er bei der Verbringung etwas verloren, was ihm zugeordnet werden kann. Sollte der Leichnam gefunden werden und daneben liegt ein Gegenstand, auf dem seine Fingerabdrücke sind oder welcher seine Frau erkennen könnte oder ihn anderweitig zugeordnet werden kann, dann war es das für ihn. In diesen Fall hätte ich die zweite Fahrt auch unternommen. Das man zum Kreis der Verdächtigen gehört, wenn man vor Ort war als die tote Person nachweislich das letzte Mal lebend gesehen wurde, dafür muss man nicht Einstein sein. Ich denke, dieses ist F ebenfalls bewusst. Und er wäre auch nicht der erste, der bei Ausübung einer Straftat etwas verloren hat. Es wurden sogar schon Personalausweise von Tätern gefunden. Und zum Auffinden des Gegenstandes im dunkeln hat ihm eine Taschenlampe vermutlich gereicht, er wusste ja, wo in etwa er zu suchen hat. Ich kann mir schwer vorstellen, dass er R sehr weit vom Auto weggetragen konnte.
Zum Fazit: Er hatte den Vorteil, dass der vermutliche Tatort und das Auto von ihm bewohnt/benutzt wird und R ebenfalls häufig zu Besuch war/im Auto mitgefahren ist. So sind übliche Spuren wie Fingerabdrücke, DNA, Fußspuren, persönliche Habe, etc. anderweitig erklärbar. Trotzdem hat er es geschafft, Indzien zu hinterlassen. Er hat es geschafft, sich bei der Aussage als Zeuge in nachweislichen Lügen und Wiedersprüchen zu verwickeln. Er hat es geschafft, Beschuldigter Nr. 1 zu sein. Was das spätere Schweigen bei den Verhören unter Tatverdacht anbelangt, ein Verhör endet sofort, wenn man als TV vom 'Recht zu Schweigen' gebrauch macht und man muss gegen nichts Wiederstand leisten. Im Gegenteil, es ist viel leichter, von diesen Recht Gebrauch zu machen, egal ob schuldig oder unschuldig, als sich auf ein Verhör einzulassen. Der Täter sollte niemals Profikiller werden.