sunrise2008 schrieb:..wie werden Zeugenaussagen von Familienmitgliedern eigentlich gewertet? Gelten die nicht als befangen bzw. zumindest irgendwie voreingenommen? Kann man sie werten wie andere Aussagen von Außenstehenden?
Ja, man
kann und darf sie rechtlich werten wie andere Aussagen von Außenstehenden. Schon gar nicht "gelten" diese Zeugen per se als befangen oder voreingenommen. Das ist nur ein Vorurteil von Außenstehenden - dass diese Aussagen ja sowieso nichts wert seien. Stimmt nicht. Das wird in jedem Einzelfall individuell geprüft.
Aber der Vernehmende muß sich in der Tat immer zusätzlich fragen ob, wie Du schreibst, nicht Voreingenommenheit oder Befangenheit die Aussage getrübt haben könnten - bis hin zur bewußten und dreisten Falschaussage.
Diese Aufgabe müssen Polizei, Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter aber immer leisten - geschärft im Blick durch Lebenserfahrung und Ausbildung, Studium, Berufserfahrung, ggf. Referendarszeit und einschlägiger Weiterbildung bei themenbezogenen Tagungen. Mehr ist nicht leistbar, man kann nicht jeden Richter zusätzlich Psychologie studieren lassen. Die Bewertung von Zeugenaussagen ist letztlich ureigenste Aufgabe des Richters und man traut ihm auch diese Kompetenz zu. Sie muß auch in allen Gerichtszweigen vorgenommen werden.
Der Zeugenbeweis ist bekanntlich grundsätzlich heikel und man muß froh sein, wenn man in der Beweisaufnahme -wie meistens- noch weitere Beweisarten hat, in die man die Zeugenaussagen einbetten kann.
Urteilsbegründungen insbesondere in Schwurgerichtssachen müssen sauber und widerspruchsfrei aufzeigen warum man etwa beim Zeugenbeweis wem und wem nicht, insgesamt oder teilweise geglaubt oder nicht gelaubt hat. Und gerade auch bei Aussagen von Angehörigen schauen die Senate genau auf die Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe. Sonst findet das Urteil sie beim Bundesgerichtshof kein Gehör.
Zusätzliche gutachterliche aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsgutachten sind nur bei Aussagen psychisch besonders auffälliger Personen und ggf. Kindern indiziert und werden dann auch unterstützend eingeholt.
So, das in diesem Rahmen in der gebotenen Kürze und Allgemeinheit - Du hattest eine wichtige Frage angeschnitten.