indrigando schrieb:Gleichzeitig sagt aber auch die StA selbst, das Freilassen sei "vertretbar", obwohl sie gleichzeitig sicher sind, dass nur er es gewesen sein kann.
"Vertretbar" ist aber auch nur die diplomatische Version von "dämlich", vor allem in Kombination mit allem was die StA sonst noch gesagt hat.
indrigando schrieb:Das verstehe ich irgendwie nicht. Heißt also sie sind überzeugt von seiner Täterschaft, weil sie eben sicher sind sie habe das Haus nicht lebend verlassen, sehen aber ein, dass die Beweise derzeit nicht ausreichen? Muss man das so in etwa verstehen? Wäre eine bedauerliche Lage für die StA..
Ich glaube so ist es leider auch.
Es wird Hineise geben die in Verbindung mit ihrem immer noch andauernden spurlosen Verschwinden für eine Tötung sprechen und einen TV, der mit ihr alleine war, sich schon als Zeuge in Widersprüche verheddert hat und der zwei verdächtigte Fahrten nicht erklären kann.
Aber es gibt wohl nichts, was ein guter Anwalt nicht irgendwie wegdiskutieren könnte und es wird schwer sein, überhaupt etwas zu finden mit dem man es ihm nachweisen könnte. Hätte man z.B. ihre Haare im Kofferraum eines Fremden gefunden, wäre sie Sache eindeutig, aber bei einem Familienmitglied sind viele Sachen leicht auch anders zu erklären. Das wird sich leider vermutlich auch nicht ändern wenn ihre Leiche gefunden wird.