Frl.Baumann schrieb:Die der erste und etatmässige äüsserst erfahrene U- Richter für dringenden Tatverdacht ( hohe Wahrscheinlichkeit !!! ) nicht hat gelten lassen.
Kannst du mit einer Quelle belegen, wie du zu der Annahme kommst, dass es sich um einen äusserst erfahrenen U-Richter handelt? Oder ist das nur deine persönliche Spekulation?
Frl.Baumann schrieb:keine Gewalt-oder Kampfspuren, kein Leichengeruch
Kannst du hier eine offizielle Quelle benennen oder beziehst du dich hier lediglich auf die in den Medien kursierenden Berichte?
Frl.Baumann schrieb:...ein Paar Haare und Fasern einer Decke in einem von mehreren Menschen genutzten Familienauto...
Um die Haare nur als Beispiel zu nehmen:
Jedem Ermittler, Richter, etc. ist klar, dass in einem Familienauto ebendiese Spuren aufzufinden sind. Dafür muss man keine Spurensicherung den Twingo untersuchen lassen. Insofern sind die Haare und Fasern kein Indiz, völlig richtig. Es geht ja nicht darum nachzuweisen, ob R oder die Decke jemals in diesem Twingo gewesen sind. Es geht um den Nachweis eines Tötungsdeliktes und einer Leichenverbringung. Damit diese Haare und Fasern in diesem Falle aber zu einem Indiz werden können, müsste ein aufgefundenes Spurenbild Merkmale beinhalten, die von diesem normalen, zu erwartenden Spurenbild abweichen.
Auch hier sind keine offiziellen Angaben bekannt, lediglich Medienberichte. Da uns das aufgefundene Spurenbild gänzlich unbekannt ist, kann von uns über eine vorhandene Beweislast auch nur spekuliert werden.
Aussagen, in welchen behauptet wird, man wisse um die Beweislast (, ohne Einsicht in die Ermittlungsakte gehabt zu haben,), sind meiner Meinung nach im eigentlichen Sinne genauso Vorverurteilungen wie entsprechende Aussagen über den TV. In beiden Fällen obliegt es Gerichten über Beweislast von Indizien oder Schuld eines TV zu urteilen.