Absg38 schrieb:Der zweite "äußerst erfahrene und etatmäßige" Richter schon und einen richterlichen Beschluss für die Öffentlichkeitsfahndung gab es auch. 2:1, wenn man so will. An dem Punkt dreht sich die Diskussion tatsächlich etwas im Kreis. :)
Immerhin hatte sogar ein erfahrener und routinierter U-Richter, dem die Polizei sämtliche Indizien vor zu legen haben, die ihnen vorliegen, eben
keinen dringenden Tatverdacht gesehen. Weil ja hier immer spekuliert wird, die Polizei hätte noch viel, viel, viel viel mehr mehr in der Rückhand, aber würde ihre entscheidenen Beweise zurück halten.