Sector7 schrieb:Eine Besonderheit in diesem Fall ist, dass das Alibi für den Zeitraum der potenziellen Opferbeseitigung quasi eine unabhängige andere Straftat sein soll, die man genau deshalb nicht offen legen möchte und die zufällig nach einer durchzechten Nacht und dem vorherigen Verschwinden der temporären Mitbewohnerin und Schwägerin stattgefunden hat. Das wäre schon crazy, aber es kann auch Zufall sein. Jedoch muss der Zufall hier noch bei weiteren Indizien bemüht werden, was in Summe etwas too much erscheint, ne ...
Luzider Kommentar, Danke!
Nur kurz: Ein nicht belegbares Alibi ist leider kein Alibi. Beim Alibi ist der TV mal in der Bringschuld. Wenn der TV sagt, er sei wegen eines Drogendeals nach Osten gefahren, könne oder wolle dies jedoch nicht belegen, hat das für die Polizei und auch die Justiz als Alibi soviel Wertigkeit, wie wenn er behaupten würde, an zwei aufeinander folgenden Tagen in den Brandenburger Wäldern auf Krokodiljagd gewesen zu sein, wobei ihn leider niemand gesehen habe.
Ich glaube das Überraschungsmoment der Registrierung und der psychische Druck, sich der Familie gegenüber erklären zu müssen (und nicht einfach komplett zu schweigen) haben zu dieser Aussage geführt. Allerdings wissen wir nicht, ob er dieses fairy tale nur seinem Schwiegervater oder auch den Ermittlungsbeamten gegenüber erwähnt hat.
Ist ersteres der Fall, kann er immer noch behaupten, er habe dies gar nie geäußert und für diesen Fall wäre es für mich nach Lage der Dinge nicht völlig ausgeschlossen, dass auch dem Schwiegervater plötzlich einfällt, dass er sich verhört hat.