Wo ist Rebecca Reusch?
17.03.2019 um 17:42lilalotti schrieb:Und wie ist das mit seiner Anwältin? Bekommt sie den vollen Zugang zu den Ermittlungsakten?Grob gesagt ist nach § 147 StPO der Rechtsanwalt des TV befugt, die Akte einzusehen. Es kann verwehrt werden wenn die Ermittlung dadurch gefährdet wird.
(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.https://www.buzer.de/gesetz/5815/a79823.htm
(2) 1Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. 2Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.
Ich muss los und wünsche allen einen angenehmen Abend.