Gast4321 schrieb:So etwas darf ein (Rechts-)Anwalt nicht verschweigen. Man würde wegen Mitwisserschaft zur Verantwortung gezogen werden.
Das ist nicht richtig. Ein Anwalt hat Schweigepflicht, wenn er gegen diese verstößt droht Strafe und Berufsverbot. Er darf nicht sagen, mein Mandant ist schuldig. Er darf aber auch nicht lügen, damit macht er sich ebenfalls strafbar. Wenn der Mandant ihm die Tat gesteht, dann darf er also nicht mehr sagen, mein Mandat ist unschuldig. Dennoch darf er alles anführen, was für seine Unschuld spricht. Es ist eine Gradwanderung für den Anwalt.
Die Grenze zwischen bewusster Lüge und wohlwollender Auslegung eines Sachverhalts ist bei der Vorbereitung einer Einlassung zur Sache schwer zu bestimmen. Überspannt der Verteidiger den Bogen, droht ihm selbst ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung. Die Wahrheitspflicht des Anwalts ist nicht nur ein standes- oder berufsrechtliches Gebot, ein Verstoß dagegen kann ernste strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kein Konflikt mit der Wahrheitspflicht ergibt sich übrigens, wenn der Verteidiger wider besseren Wissens versucht, einen Freispruch für seinen Mandanten zu erreichen. Gesteht der Angeklagte die Tat gegenüber seinem Anwalt, ist dieser nicht verpflichtet, seine Verteidigungsstrategie auf eine Verurteilung hin auszurichten. Denn der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und kann nicht zum Zeugen gegen seinen Mandanten gemacht werden.
Man kann die Wahrheitspflicht des Anwalts auf eine kurze Formel bringen: „Alles was der Verteidiger sagt, muss wahr sein, er muss – und darf – aber nicht alles sagen, was wahr ist.“
https://www.google.com/amp/s/www.rudolph-recht.de/darf-ein-rechtsanwalt-luegen/amp/