Kopernicus schrieb:Oh weh, ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber ich glaube, da musst du dich noch etwas inniger in die Thematik einlesen, was im Übrigen allgemein für die derzeit hier geführten Diskussionen in diese Richtung gilt.
Das hat nichts mit zu nahe treten wollen zu tun.
Habe jeweils klar gemacht, dass ich kein Jurist bin.
Allerdings hast du es leider unterlassen uns aufzuklären. Das wäre hilfreich und im Sinne der Forums (Schwarmintelligenz) gewesen, wenn du höheres Wissen hast.
Aber nach meinem Verständnis, ist Todesfalle die gezielt eine konkrete Person töten soll, zwangweise absichtlich installiert.
Somit eben gerade keine Fahrlässigkeit.
Fährlässig ist es, wenn jeder Opfer werden könnte. Wenn ich einem Menschen eine Waffe an der Kopf halte und abdrücke, hatte ich klar Tötungsabsicht gegen diesen Menschen. Es ist extrem unwahrscheinlich, das die Kugel zb mich töten wird.
Fahrlässig ist es zB wenn ein LKW Fahrer seiner Ladung nicht sichert. Wenn die Ladung herabstürzt wird sie eine zufällige Person töten. Es ist kaum eine brachbare Waffe um gezielt eine konkrete Person zu töten.