@PowertowerPowertower schrieb:In der Regel gehen die Anträge bei Gericht ein und dieses sendet das zur Stellungnahme an die beteiligten Parteien. Manchmal kommt es aber vor, dass eine Partei die andere bereits parallel informiert. Das ist aber Gutwill und in Strafsachen eher ungewöhnlich. Häufiger im Familienrecht. Grundsätzlich aber ist es Aufgabe des Gerichtes und das zeitnah und gleichzeitig an alle.
Angenommen eine Beschwerde wurde beim AG eingereicht, und von dort aus -wegen der Zuständigkeit- an das LG weitergereicht, dann würde das LG eine Abschrift der Beschwerde an die zuständige StA zu deren Kenntnis- und Stellungnahme übersenden. Das ganze Procedere könnte theoretisch zügig ablaufen (z.B. per Fax) oder es könnte auf dem internen Behördenpostweg etwas dauern.
Bei den genannten drei Tagen Frist könnte das u.U. eine enges Zeitfenster sein. Der Begriff "zeitnah" ist wohl nicht näher definiert?
Möglicher Weise liegt der StA die Abschrift der Beschwerde aufgrund dieser Abläufe noch nicht vor, so sie denn überhaupt eingereicht wurde.
Nun, wir werden es ggf. erfahren. D.h. abwarten und Tee trinken :-)