Wo ist Rebecca Reusch?
13.03.2019 um 22:55Was bedeutet es wenn ein Haftbefehl "erweitert" wird?Alberto schrieb:Kommen neue Tatvorwürfe hinzu, kann der Haftbefehl sogar erweitert werden.
Was bedeutet es wenn ein Haftbefehl "erweitert" wird?Alberto schrieb:Kommen neue Tatvorwürfe hinzu, kann der Haftbefehl sogar erweitert werden.
@Glitter2.0Glitter2.0 schrieb:Dafür daß er seine Schwägerin aber ach so gemocht hat , hat er aber ganz schön lange dazu getan das die Ermittler nicht weiter kommen und das ist für mich zumindest moralisch verwerflich
Das z.B. aus "Totschlag" "Mord" wirdGast4321 schrieb:Was bedeutet es wenn ein Haftbefehl "erweitert" wird?
Aber der Browserverlauf könnte doch auch mit einem Nutzerprofil (Email) verknüpft sein wie z.B. bei ChromeJdaks33 schrieb:Ohne das Gerät zu besitzen ist es unmöglich auf den Browserverlauf zu zugreifen.
Ja, da war was. Aber er ist nicht vorbestraft.susiolli schrieb:War da nicht die Sache mit den Polenböllern?
Darf man eigentlich Leute, die Behauptungen aufstellen, die nachweislich falsch sind, Kriminelle nennen? Ich würde das nicht tun. Aber...Kuchentante schrieb:Gast4321 schrieb:
Für mich sind es aber dann Kriminelle. Als Bürger der sich ständig an die Gesetzeslage hält, habe ich das Recht verurteilte als Kriminelle zu bezeichnen.
Du bist bestimmt auch schon mal zu schnell gefahren oder hast falsch geparkt - dann habe ich auch das Recht Dich als Kriminellen zu bezeichnen, oder?
Das mit den IT-Experten von den Ermittlungsbehörden kann ich nur bestätigen. Die bekommen so gut wie auf ALLES Zugriff und durchforsten dann jedwede Bewegung auf dem PC, Handy etc. inklusive Browser-Suchverlauf aller aufgesuchten Seiten der letzten 6 Monate.sunshinelight schrieb:Instagram, Snapchat und co werden niemals Passwörter rausrücken, egal ob es sich um einen Mord handelt oder nicht .
Es geht auch nicht um die Rausgabe der Passwörter, sondern um Zugriffe auf Konten.
Personen mit Hoheitsrechten sollten das problemlos können, denn nicht immer gibt es Ersatz.
Wenn Polizisten Pcs durchsuchen, gibst du denen auch nicht das Passwort. Dennoch browsen sie dadurch, als wäre es ihr Eigenes.
Sie haben dafür extra CDs, die das System cracken, da sind so Konten kein Problem.
Aber mal was anderes: Wenn der Staatsanwalt will, kommt er auch an das Passwort.
Woher weißt du denn das Urteil?Hartaberfair schrieb:Ja, da war was. Aber er ist nicht vorbestraft.
Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen.
Kuchentante schrieb:
Gast4321 schrieb:
Für mich sind es aber dann Kriminelle. Als Bürger der sich ständig an die Gesetzeslage hält, habe ich das Recht verurteilte als Kriminelle zu bezeichnen.
Du bist bestimmt auch schon mal zu schnell gefahren oder hast falsch geparkt - dann habe ich auch das Recht Dich als Kriminellen zu bezeichnen, oder?
Darf man eigentlich Leute, die Behauptungen aufstellen, die nachweislich falsch sind, Kriminelle nennen? Ich würde das nicht tun. Aber...
In welche Richtung könnte für dich das Indiz gehen, wenn es scheinbar nicht den Verdacht bei der ersten Haftprüfung erhärtet hat?SophieM schrieb:Es ist auch möglich, dass RR von Aliens entführt wurde. Ist es deshalb wahrscheinlich? Eher nicht. Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit so gering, dass man schon von Abwegigkeit sprechen kann. Ebenso ist die Wahrscheinlichkeit, dass RR das Haus noch lebend verlassen hat aufgrund der Indizien so gering, dass die Ermittler eher davon ausgehen, sie hat das Haus nicht mehr lebend verlassen. Und da der TV mit ihr alleine im Haus war, braucht man nur 1 und 1 zusammenzählen.
Bei der Haftprüfung wird der aktuellste Aktenstand geprüft und geschaut ob es für einen dringenden Tatverdacht ausreicht, wenn nicht wird der Haftbefehl aufgehoben.Famine schrieb:Wo ist der Unterschied zwischen Hafiprüfung und Haftbedchwerde?
Sorry aber woher weißt du das sie nicht zb Google chrome auf dem Handy als Browser verwendet.Jdaks33 schrieb:Ohne das Gerät zu besitzen ist es unmöglich auf den Browserverlauf zu zugreifen.
Genau, wenn garnix passiert ist der Beschwerde automatisch stattzugeben.Steppel schrieb:Also, da heute Haftbeschwerde eingelegt wurde und diese innerhalb von 3 Tagen geprüft und entschieden werden muss - wissen wir dann bis spätestens Samstag Nachmittag was Phase ist?
Bei einer Haftprüfung entscheidet ein Ermittlungsrichter über den jeweiligen Haftbefehl. Bei einer Haftbeschwerde entscheidet die nächst höhere Instanz – in diesem Fall das Berliner Landgericht.Famine schrieb:Wo ist der Unterschied zwischen Hafiprüfung und Haftbedchwerde?
Tut mir leid, aber nach 10 Stunden arbeiten, ist das hier einfach viel zu viel nachzulesen....
Zählt das Wochenende wirklich mit? Oder hätten die bis Montag Zeit?indrigando schrieb:Genau, wenn garnix passiert ist der Beschwerde automatisch stattzugeben.
Bitte auch 3 Sätze weiter lesen da habe ich genau das geschrieben. Bei Chrome müsstes du das extra aktivieren, deshalb halte ich das in dem Fall für ausgeschlossen.conan007 schrieb:Aber der Browserverlauf könnte doch auch mit einem Nutzerprofil (Email) verknüpft sein wie z.B. bei Chrome