Wo ist Rebecca Reusch?
13.03.2019 um 22:55Alberto schrieb:Kommen neue Tatvorwürfe hinzu, kann der Haftbefehl sogar erweitert werden.Was bedeutet es wenn ein Haftbefehl "erweitert" wird?
Alberto schrieb:Kommen neue Tatvorwürfe hinzu, kann der Haftbefehl sogar erweitert werden.Was bedeutet es wenn ein Haftbefehl "erweitert" wird?
Glitter2.0 schrieb:Dafür daß er seine Schwägerin aber ach so gemocht hat , hat er aber ganz schön lange dazu getan das die Ermittler nicht weiter kommen und das ist für mich zumindest moralisch verwerflich@Glitter2.0
Gast4321 schrieb:Was bedeutet es wenn ein Haftbefehl "erweitert" wird?Das z.B. aus "Totschlag" "Mord" wird
Jdaks33 schrieb:Ohne das Gerät zu besitzen ist es unmöglich auf den Browserverlauf zu zugreifen.Aber der Browserverlauf könnte doch auch mit einem Nutzerprofil (Email) verknüpft sein wie z.B. bei Chrome
susiolli schrieb:War da nicht die Sache mit den Polenböllern?Ja, da war was. Aber er ist nicht vorbestraft.
Kuchentante schrieb:Gast4321 schrieb:Darf man eigentlich Leute, die Behauptungen aufstellen, die nachweislich falsch sind, Kriminelle nennen? Ich würde das nicht tun. Aber...
Für mich sind es aber dann Kriminelle. Als Bürger der sich ständig an die Gesetzeslage hält, habe ich das Recht verurteilte als Kriminelle zu bezeichnen.
Du bist bestimmt auch schon mal zu schnell gefahren oder hast falsch geparkt - dann habe ich auch das Recht Dich als Kriminellen zu bezeichnen, oder?
sunshinelight schrieb:Instagram, Snapchat und co werden niemals Passwörter rausrücken, egal ob es sich um einen Mord handelt oder nicht .Das mit den IT-Experten von den Ermittlungsbehörden kann ich nur bestätigen. Die bekommen so gut wie auf ALLES Zugriff und durchforsten dann jedwede Bewegung auf dem PC, Handy etc. inklusive Browser-Suchverlauf aller aufgesuchten Seiten der letzten 6 Monate.
Es geht auch nicht um die Rausgabe der Passwörter, sondern um Zugriffe auf Konten.
Personen mit Hoheitsrechten sollten das problemlos können, denn nicht immer gibt es Ersatz.
Wenn Polizisten Pcs durchsuchen, gibst du denen auch nicht das Passwort. Dennoch browsen sie dadurch, als wäre es ihr Eigenes.
Sie haben dafür extra CDs, die das System cracken, da sind so Konten kein Problem.
Aber mal was anderes: Wenn der Staatsanwalt will, kommt er auch an das Passwort.
Hartaberfair schrieb:Ja, da war was. Aber er ist nicht vorbestraft.Woher weißt du denn das Urteil?
Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen.
Kuchentante schrieb:
Gast4321 schrieb:
Für mich sind es aber dann Kriminelle. Als Bürger der sich ständig an die Gesetzeslage hält, habe ich das Recht verurteilte als Kriminelle zu bezeichnen.
Du bist bestimmt auch schon mal zu schnell gefahren oder hast falsch geparkt - dann habe ich auch das Recht Dich als Kriminellen zu bezeichnen, oder?
Darf man eigentlich Leute, die Behauptungen aufstellen, die nachweislich falsch sind, Kriminelle nennen? Ich würde das nicht tun. Aber...
SophieM schrieb:Es ist auch möglich, dass RR von Aliens entführt wurde. Ist es deshalb wahrscheinlich? Eher nicht. Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit so gering, dass man schon von Abwegigkeit sprechen kann. Ebenso ist die Wahrscheinlichkeit, dass RR das Haus noch lebend verlassen hat aufgrund der Indizien so gering, dass die Ermittler eher davon ausgehen, sie hat das Haus nicht mehr lebend verlassen. Und da der TV mit ihr alleine im Haus war, braucht man nur 1 und 1 zusammenzählen.In welche Richtung könnte für dich das Indiz gehen, wenn es scheinbar nicht den Verdacht bei der ersten Haftprüfung erhärtet hat?
Famine schrieb:Wo ist der Unterschied zwischen Hafiprüfung und Haftbedchwerde?Bei der Haftprüfung wird der aktuellste Aktenstand geprüft und geschaut ob es für einen dringenden Tatverdacht ausreicht, wenn nicht wird der Haftbefehl aufgehoben.
Jdaks33 schrieb:Ohne das Gerät zu besitzen ist es unmöglich auf den Browserverlauf zu zugreifen.Sorry aber woher weißt du das sie nicht zb Google chrome auf dem Handy als Browser verwendet.
Steppel schrieb:Also, da heute Haftbeschwerde eingelegt wurde und diese innerhalb von 3 Tagen geprüft und entschieden werden muss - wissen wir dann bis spätestens Samstag Nachmittag was Phase ist?Genau, wenn garnix passiert ist der Beschwerde automatisch stattzugeben.
Famine schrieb:Wo ist der Unterschied zwischen Hafiprüfung und Haftbedchwerde?Bei einer Haftprüfung entscheidet ein Ermittlungsrichter über den jeweiligen Haftbefehl. Bei einer Haftbeschwerde entscheidet die nächst höhere Instanz – in diesem Fall das Berliner Landgericht.
Tut mir leid, aber nach 10 Stunden arbeiten, ist das hier einfach viel zu viel nachzulesen....
indrigando schrieb:Genau, wenn garnix passiert ist der Beschwerde automatisch stattzugeben.Zählt das Wochenende wirklich mit? Oder hätten die bis Montag Zeit?
conan007 schrieb:Aber der Browserverlauf könnte doch auch mit einem Nutzerprofil (Email) verknüpft sein wie z.B. bei ChromeBitte auch 3 Sätze weiter lesen da habe ich genau das geschrieben. Bei Chrome müsstes du das extra aktivieren, deshalb halte ich das in dem Fall für ausgeschlossen.