Wurde der nachfolgend Artikel gestern zum Thema Haftprüfung bereits gepostet? Ich finde der Auszug verdeutlicht, warum man so einen Haftprüfungsantrag nicht einfach mal eben "raushauen", sondern sehr gezielt einsetzen sollte, (z.B. zu dem Zeitpunkt, an welchem die relevantesten Erkenntnisse vorliegen), damit man nicht weitere zwei Monate auf die nächste Gelegenheit zur Antragstellung warten muß:
Klar ist: Florian R. wird nicht ewig in seiner Zelle im Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit bleiben können. Die U-Haft dient ausschließlich der Sicherung eines Strafverfahrens und darf laut Strafprozessordnung nur verhängt werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht. Geht es um Mord oder Totschlag, ist ein weiterer sogenannter Haftgrund wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr nicht erforderlich.
Das heißt im Umkehrschluss: Reichen die Indizien der Ermittler nicht mehr für einen dringenden Tatverdacht, kommt Florian R. frei.
Ob und wann es soweit ist, weiß niemand.
Der Verdächtige kann jedoch über seine Anwältin jederzeit überprüfen lassen, ob der Haftbefehl aufrecht erhalten werden darf. Ein Richter muss dann binnen 14 Tagen entscheiden. Bleibe es bei der U-Haft, könne ein weiterer Antrag erst wieder nach zwei Monaten gestellt werden, wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft im Gespräch mit dem stern erläuterte.
Die Verteidigung wird das Mittel also nur mit Bedacht einsetzen.
Nach Informationen der "Bild"-Zeitung hat Florian R. bisher keine Haftprüfung beantragt, die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern.
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/vermisste-rebecca--wie-lange-bleibt-ihr-schwager-in-u-haft--8617602.html
PS: Habe gerade eben bei n-tv gehört, dass die Anwältin den Haftprüfungsantrag für den Schwager eingereicht hat.