Biernot schrieb:Danke für die Info.
Das sind doch mal interessante Neuigkeiten. Ein guter Anwalt würde sowas nicht machen wenn nicht auch eine Chance bestünde das der TV Frei kommt.
Nein, das kann man daraus nicht schließen. Das ist eher ein Standardvorgang.
theodoraheuss schrieb:Habe es schon x Mal erwähnt:
Haftbeschwerde und Haftprüfung sind zwei paar Schuhe!
Die Rechtsbehelfe unterscheiden sich hinsichtlich Zuständigkeit und der Gründe vermöge derer sie erhoben werden können!
Es sind zwei verschiedene Sachen, aber so total unterschiedlich sind sie auch nicht. Es geht immer um das gleiche was damit erreicht werden soll, nämlich das der Inhaftierte vorerst frei kommt.