Wo ist Rebecca Reusch?
13.03.2019 um 17:53@grottenolm
Wurde eine Haftbeschwerde eingelegt, dann muss das zuständige Gericht innerhalb von drei Tagen über die Haftbeschwerde entscheiden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, dann gilt mit Ablauf der drei Tage, die eingelegte Haftbeschwerde als begründet.
Wurde eine Haftbeschwerde eingelegt, dann muss das zuständige Gericht innerhalb von drei Tagen über die Haftbeschwerde entscheiden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, dann gilt mit Ablauf der drei Tage, die eingelegte Haftbeschwerde als begründet.