hahnundhenne schrieb:Jeder Besuch in einer JVA muss beantragt werden.
Eine JVA ist kein Sanatorium, wo nach Belieben Besuche abgestattet werden können
Ich habe so etwas auch nie behauptet, wenn du meinen Post richtig liest. In der U-Haft muss jeder Besuch vorab vom Staatsanwalt genehmigt werden. Dazu muss der
Besucher zur Staatsanwaltschaft und sich dort einen Sprechschein holen. In der Strafhaft entscheidet die JVA selbst über Besuchserlaubnisse nach dem StVollzG, und hier ist es genau umgekehrt, nämlich der
Gefangene beantragt den Besuch und die JVA-Leitung hinterlegt die Erlaubnis bei der Pforte bzw. Besucherzentrum bzw. der Gefangene schickt den Besuchschein an den Besucher. Die Hürden, einen Besuch abzulehnen, sind in der Strafhaft zudem viel höher als in der U-Haft. Ich könnte noch detaillierter erklären, aber das wird dann offtopic.