Wo ist Rebecca Reusch?
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Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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13.03.2019 um 17:16Jdaks33 schrieb:Die Polizei kann nur neue nachrichten Empfangen aber keine alten lesen.Die Polizei wird wohl eher ein Backup aller WhatsApp-Daten, inklusive der Chats, von WhatsApp angefordert haben. Kann mir nicht vorstellen, dass WhatsApp/Facebook denen die Herausgabe verweigert. Erst recht nicht einer Mordkommission.
Trotzdem sollte es sich, wie in meinen letzten Post beschrieben, zu 100% digitale Spuren nachweisen lassen wenn heutzutage 2 Teenager miteinander anbandeln. Kommentare unter Bildern etc. dazu brauch man nichts beschlagnahmen.
Ich schätze sogar, dass selbst die Eltern Zugriff auf die gespeicherten WhatsApp-Chats bekommen könnten, ihre Tochter ist schließlich noch minderjährig, sicher bin ich mir hier jedoch nicht.
Edit. Gerade noch mal nachgedacht: Wenn sie eine zweite SIM mit gleicher Nummer ordern, dann kann man das Backup ohne Probleme aus der Cloud wiederherstellen.
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13.03.2019 um 17:16Jebneet schrieb:Ganz einfach, weil die Polizei alle Gegenstände im Vermisstenbericht mit Ausnahme des Handys gezeigt hat. Ich finde das sehr komisch und deshalb habe ich mich gefragt, ob die Polizei vielleicht das Handy im Haus gefunden hat.Ihre Schuhe hab ich nicht gesehen. Im Prinzip würde ich sagen, dass die auch nur das zeigen, was du auf der Straße und auch aus ner gewissen Entfernung gleich erkennen würdest, ja? Denn darum geht's ja, nicht darum, was sie so alles in ihrer Handtasche hat oder welche Lippenstifte sie bevorzugt. Sie hätten sagen können, sie führt wahrscheinlich ein Smartphone, ja gut, wer tut das nicht?
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13.03.2019 um 17:16@theodoraheuss
theodoraheuss schrieb:Bzgl. NTV: denklogisch können der Dringende Tatverdacht oder die Haftgründe Grund der Beschwerde sein. Das heißt jedoch nicht, dass es neue Beweise gibt.Vielen Dank für Deine Mühe! Die Anwältin hat sich vermutlich nicht grundlos für eine Beschwerde statt für einen Haftprüfungsantrag entschieden. Nun werden dann alle (höchstens) 14 Tage auf die richterliche Entscheidung warten müssen.
Als Beispiel:
„Die Widersprüche in den Aussagen reichen nicht für einen dringenden Tatverdacht“
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13.03.2019 um 17:17Wo ist Rebecca Reusch?
13.03.2019 um 17:17Thodde schrieb:Die aktuelle Beweislage wird nicht berücksichtigt.Natürlich kann und wird die Staastanwaltschaft alle neue Erkenntnisse einbringen!!
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13.03.2019 um 17:17Goldfuss schrieb:@XYungeloest nicht viel. aber ich fände es interessant. auch was Motive sind für Täter und soWenn es überhaupt einen Mord gab, usw. Ansonsten sage ich dazu nur: "Alles nur Vermutungen ..."
Von daher ist Deine Frage aus meiner Sicht ein wenig sinnfrei.
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13.03.2019 um 17:18Jebneet schrieb:Ganz einfach, weil die Polizei alle Gegenstände im Vermisstenbericht mit Ausnahme des Handys gezeigt hat. Ich finde das sehr komisch und deshalb habe ich mich gefragt, ob die Polizei vielleicht das Handy im Haus gefunden hat.Guter Gedanke. Wenn die Polizei das Handy im Haus gefunden hat, könnte das auch der Grund sein, warum die Fahnder der Ansicht sind, dass R. das Haus nicht lebend verlassen hat. Welche 15-jährige geht heutzutage ohne Handy aus dem Haus? Es sei denn, sie hätte wirklich ein Zweithandy gehabt.
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13.03.2019 um 17:19@nocticolor
Danke trotzdem für deine Antwort. Wenn dem TV keine Nachteile erwarten im Falle einer Ablehnung, dann kann man verstehen, dass er sowas wenigstens versucht.
Wir werden sehen wie es weiter geht....
Danke trotzdem für deine Antwort. Wenn dem TV keine Nachteile erwarten im Falle einer Ablehnung, dann kann man verstehen, dass er sowas wenigstens versucht.
Wir werden sehen wie es weiter geht....
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13.03.2019 um 17:20Nun heißt es schon: Rebecca hatte einen Freund
https://www.morgenpost.de/berlin/article216585623/Rebeccas-Mutter-Vermisstes-Maedchen-hatte-einen-Freund.html
https://www.morgenpost.de/berlin/article216585623/Rebeccas-Mutter-Vermisstes-Maedchen-hatte-einen-Freund.html
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13.03.2019 um 17:20Warum erzählt man das seitens der Familie erst jetzt?
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13.03.2019 um 17:20sandybeeh schrieb:Unten im Link mal eine Erklärung zum Unterschied zwischen Haftbeschwerde und HaftprüfungDanke, für den Link. Finde es ganz gut erklärt.
- wird ziemlich gut erklärt und nun verstehe ich auch, warum in diesem Fall Haftbeschwerde eingelegt wurde: Ein neuer Richter muss entscheiden...!
https://www.strafrecht-anwalt-mannheim.de/untersuchungshaft/haftprüfung-und-haftbeschwerde/
Die Haftprüfung
Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit eine Haftprüfung gemäß § 117 StPO beantragen. Nach einer mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht dann darüber, ob die Untersuchungshaft fortgesetzt werden soll oder nicht. Dauert die Untersuchungshaft länger als sechs Monate an, führt das zuständige Oberlandesgericht auch ohne vorherigen Antrag eine Haftprüfung durch.
Eine Haftprüfung geht schnell – die mündliche Verhandlung muss in den ersten zwei Wochen nach Eingang des Antrags durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Fortdauer der Haft soll am Schluss der mündlichen Verhandlung verkündet werden, muss aber in jedem Fall binnen einer Woche erlassen werden.
Der Antrag auf Haftprüfung kann mehrmals gestellt werden. Einen Anspruch auf die Durchführung einer erneuten mündlichen Verhandlung hat der Beschuldigte aber nur, wenn die Untersuchungshaft länger als drei Monate andauert und seit der letzten mündlichen Verhandlung mindestens zwei Monate vergangen sind.
Die Haftbeschwerde
Als Rechtsbehelf gegen die Anordnung der Untersuchungshaft steht dem Beschuldigten auch die Haftbeschwerde gemäß § 304 StPO zur Verfügung. Hierdurch wird erreicht, dass das nächsthöhere Gericht den Sachverhalt überprüft. Die Haftbeschwerde kann jederzeit eingelegt werden, allerdings nicht, wenn bereits ein Antrag auf Haftprüfung gestellt wurde.
Anders als im Rahmen der Haftprüfung hat der Beschuldigte bei einer Haftbeschwerde keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung. Eine solche kann, muss aber nicht durchgeführt werden.
Hat die Haftbeschwerde keinen Erfolg, kann gegen diese Entscheidung eine weitere Beschwerde gemäß § 310 StPO eingelegt werden.
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13.03.2019 um 17:21@gummitwist
Aber könnte man diese Absprachen, die er da treffen musste nicht über sein Handy nachverfolgen?
Aber könnte man diese Absprachen, die er da treffen musste nicht über sein Handy nachverfolgen?
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13.03.2019 um 17:21Muss mich kurz korrigieren.
Hatte „prozessuale Maßnahmen“ gesagt und das ist technisch nicht nur ungenau, sondern auch ein wenig falsch. Natürlich ist die Anordnung einer U Haft eine prozessuale Maßnahme, in dem Fall eine Zwangsmaßnahme, aber Stichwort ist „Rechtsanwendung“.
Das heißt das falsch subsumiert worden sein kann, sprich Recht falsch ausgelegt/angewendet, so dass am Ende die U Haft angeordnet werden konnte.
Wieso keine Haftprüfung: vielleicht sieht es die Anwältin so, dass der Richter nunmehr voreingenommen ist und seine Entscheidung ohnehin nicht mehr korrigieren will?
Hatte „prozessuale Maßnahmen“ gesagt und das ist technisch nicht nur ungenau, sondern auch ein wenig falsch. Natürlich ist die Anordnung einer U Haft eine prozessuale Maßnahme, in dem Fall eine Zwangsmaßnahme, aber Stichwort ist „Rechtsanwendung“.
Das heißt das falsch subsumiert worden sein kann, sprich Recht falsch ausgelegt/angewendet, so dass am Ende die U Haft angeordnet werden konnte.
life-is-life schrieb:Die Anwältin hat sich vermutlich nicht grundlos für eine Beschwerde statt für einen Haftprüfungsantrag entschieden. Nun werden dann alle (höchstens) 14 Tage auf die richterliche Entscheidung warten müssen.Da hast du Recht! Vielleicht entscheidet das Gericht ja aber auch früher? Wir werden es ganz sicher mitbekommen.
Wieso keine Haftprüfung: vielleicht sieht es die Anwältin so, dass der Richter nunmehr voreingenommen ist und seine Entscheidung ohnehin nicht mehr korrigieren will?
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13.03.2019 um 17:22NavarroTorres schrieb:1. Fahrt des TV: er bringt die lebende Rebecca in ein Versteck.So jetz... die allmy app ist leider nicht so der Hit. Sobald die Seite wechselt während man ein Zitat einfügt würd es aus unerklärlichen Gründen gepostet.
2. Fahrt des TV: er bringt ihr Verpflegung.
Denke die 2. Fahrt war eher so ein „Hab ich was vergessen“. „Liegt sie noch da“ So wie wenn man nochmal umdreht und nachschaut ob der Wasserhahn zugedreht ist oder die tür abgesperrt ist.
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13.03.2019 um 17:22Unterschiede zwischen Haftbeschwerde und Haftprüfung sind hauptsächlich, dass die Beschwerde von einer höheren Instanz vorgenommen wird, nur einmal eingelegt werden kann und es kann keine mündliche Verhandlung erzwungen werden wie bei Haftprüfung.
Haftprüfung muss nach Antrag innerhalb von 14 Tagen geschehen, Haftbeschwerde dauert idr länger
http://www.juraexamen.info/unterschiede-zwischen-haftbeschwerde-und-haftprufung/
Haftprüfung muss nach Antrag innerhalb von 14 Tagen geschehen, Haftbeschwerde dauert idr länger
http://www.juraexamen.info/unterschiede-zwischen-haftbeschwerde-und-haftprufung/
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13.03.2019 um 17:22@Alberto
Jeder Besuch in einer JVA muss beantragt werden.
Eine JVA ist kein Sanatorium, wo nach Belieben Besuche abgestattet werden können!
Jeder Besuch in einer JVA muss beantragt werden.
Eine JVA ist kein Sanatorium, wo nach Belieben Besuche abgestattet werden können!
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13.03.2019 um 17:23Steppel schrieb:Nun heißt es schon: Rebecca hatte einen FreundGenau das entsteht, wenn Medien nur Profit herausschlagen möchten und jede Quelle 100x unterschiedlich zitiert wird. Oder es sogar aus Drittquellen kommt. Ist mMn. überhaupt nicht verwunderlich, dass so viele Aussagen der Familie 100x verdreht werden. Wahrscheinlich hat sie nicht mehr gesagt als, dass sie mal im Januar von einem Max/Maxi sprach.
https://www.morgenpost.de/berlin/article216585623/Rebeccas-Mutter-Vermisstes-Maedchen-hatte-einen-Freund.html
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13.03.2019 um 17:23Kreuzbergerin schrieb:Die Familie scheint sich möglicherweise entschlossen zu haben, den TV nicht als den Täter zu sehen. Vielleicht auch unabhängig davon, welche Fakten man ihnen präsentieren wird. Das mag eine Art Selbstschutz sein, um von der heilen Welt in der sie bis zum 18.02.2019 lebten zu retten, was noch übrig geblieben ist.Ein derartiges Maß an Realitätsleugnung löst sich für gewöhnlich durch Fakten nicht auf. Vermutlich würde man dem TV selbst dann nicht glauben, wenn er gestehen würde, die Verschwundene getötet zu haben.
Hoffentlich führt es aber nicht zu einer Behinderung der Aufklärung dieses Falles.
Die Ermittlungen werden hierdurch jetzt schon behindert und beeinflusst. Der öffentliche Druck auf die Ermittlungsbehörden ist immens. Damit ist auch ein zunehmender politischer Druck auf die Ermittlungsbehörden (und die Justiz) zu erwarten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der/die erste Angehörige in einer Talkshow auftritt. Ich vermute bei Lanz, da menschelt es so schön.
Ich bin sehr gespannt, wie die Entscheidung über die Haftbeschwerde/prüfung ausfallen wird. Wird der TV zunächst aus der U-Haft entlassen (was ja möglich ist), wird ein riesiger shitstorm über die Polizei hereinbrechen (sachlich ungerechtfertigter Weise).
Kollektive Realitätsverleugnung spricht übrigens gerade nicht für heile Welt und gesunder Bindungssicherheit. Aber das ist wieder ein anderes Thema.