Wo ist Rebecca Reusch?
13.03.2019 um 17:09Mal eine Frage, seit wann ist das mit dem "Max" der Öffentlichkeit bekannt?
Und du weißt woher, dass es keine Multi-SIM ist? :)Dirk.l schrieb:Was ich nicht versteh. Es wurde eine neue simkarte bestellt und aktiviert. Was bedeutet falls rr ihr Handy doch noch mal an macht oder jemand anders der das Handy hat. Kann manesnicht mehr orten weil die alte Nummer bzw privider und id Nummer nicht mehr aktiv ist. Normalerweise lassen die Beamten so eine Karte beim Provider routen damit die alte Karte noch aktiv bleibt aber der Datenverkehr automatisch aufgezeichnet werd beim Provider
die Unterschiede zwischen den Rechtsbehelfen der Haftprüfung und der Haftbeschwerde auflisten.
Ein für die Praxis bedeutender Unterschied zwischen Haftprüfung und Haftbeschwerde besteht darin, dass die Haftbeschwerde einen Devolutiveffekt hat.
Dazu kommt, dass die Haftbeschwerde nur einmal eingelegt werden kann. Die Haftprüfung hingegen kann öfter durchgeführt werden.Das wäre der Unterschied
Danke für den Link :)KK33 schrieb:anwesend
Mirella4 schrieb:
Ntv. Die Anwältin legt Haftbeschwerde ein.
Ein Ermittlungsrichter wird neu Entscheiden.
Ermittler suchen immer noch nach Spuren!
Du hast Recht!!
Hier eine Quelle:https://www.rtl.de/cms/anwaeltin-legt-beschwerde-ein-kommt-rebeccas-schwager-florian-r-jetzt-aus-u-haft-frei-4307424.htm..
Das wird Dir hier Niemand beantworten können und ich finde diese Zeilen ziemlich seltsam. Was würde Dir das bringen, wenn Du das wüsstest ?Goldfuss schrieb:Ich frage mich was der Täter gerade macht falls er noch auf freiem fuß ist und was er denkt...
Apple hat doch damit garnichts zu tun... wenn ich täglich ein WhatsApp Backup mache und ich erhalte eine neue SIM mit der gleichen Telefonnummer dann kann ich das Backup in WhatsApp selbst wieder einspielen.Jdaks33 schrieb:Gut, angenommen man nutzt das, ist es natürlich möglich.
Soweit ich weiß hat Apple das Backup nicht mal bei Terroranschlägen raus gegeben.
In der Untersuchungshaft muss jeder Besuch vorab vom Staatsanwalt genehmigt werden.Idrial schrieb:Ich weis nicht ob es da vielleicht einen Unterschied gibt, bei Besuchen in U-Haft und der richtigen
Leider nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass der Tatverdächtige und/oder seine Anwältin der Meinung sind, dass die Beweislage nicht ausreichend ist, um ihn weiterhin in U-Haft zu behalten.Calipso schrieb:@nocticolor
Hast du dahingehend Fachkenntnisse? Mich würde interessieren ob jemand einschätzen kann wieso jetzt eine Haftbeschwerde und kein Haftprüfungsantrag gestellt wurde bzw. ob man daraus irgendwelche Schlüsse ziehen kann? Wobei sicherlich spielt es eben auch eine große Rolle, was der Mandant in dem Fall der TV möchte und von seiner Anwältin verlangt....
Ganz einfach, weil die Polizei alle Gegenstände im Vermisstenbericht mit Ausnahme des Handys gezeigt hat. Ich finde das sehr komisch und deshalb habe ich mich gefragt, ob die Polizei vielleicht das Handy im Haus gefunden hat.Thaumatrope schrieb:Und was soll das denn heißen, es würde "offiziell" nach einem Handy gesucht? Es wird nach Rebecca gesucht! Mit oder ohne Handy.
Wenn das mit der Beschwerde stimmt wird, so habe ich das verstanden, wird alles einer höheren Instanz vorgelgt und Fakten neu bewertet...Tami12 schrieb:Wann kann man die Entscheidung erwarten? Heute noch?
Vergiss mal nicht folgenden Faktor. Jedes Gerät hat eine andere IMEI. Also könnte man da schon differenzieren. Warum sollte das nicht funktionieren ?Dirk.l schrieb:Was ich nicht versteh. Es wurde eine neue simkarte bestellt und aktiviert. Was bedeutet falls rr ihr Handy doch noch mal an macht oder jemand anders der das Handy hat. Kann manesnicht mehr orten weil die alte Nummer bzw privider und id Nummer nicht mehr aktiv ist. Normalerweise lassen die Beamten so eine Karte beim Provider routen damit die alte Karte noch aktiv bleibt aber der Datenverkehr automatisch aufgezeichnet werd beim Provider
Ich auch nicht, aber wenn ich wiki richtig verstanden habe, dann entscheidet erst das Amtsgericht/Landgericht und dann könne man sich später nochmal mit einer "weiteren Beschwerde" beschweren, womit sich dann das höhere Oberlandesgericht befassen werde.KK33 schrieb:Wenn das mit der Beschwerde stimmt wird, so habe ich das verstanden, wird alles einer höheren Instanz vorgelgt und Fakten neu bewertet...
Dann sollte er langsam anfangen zu reden, denn jetzt kann sie niemand „verpflegen“NavarroTorres schrieb:1. Fahrt des TV: er bringt die lebende Rebecca in ein Versteck.
2. Fahrt des TV: er bringt ihr Verpflegung.
"Wurde eine Haftbeschwerde eingelegt, dann muss das zuständige Gericht innerhalb von drei Tagen über die Haftbeschwerde entscheiden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, dann gilt mit Ablauf der drei Tage, die eingelegte Haftbeschwerde als begründet."KK33 schrieb:Ich weiß dafür die Fristen nicht, wie lang die für eine Entscheidung Zeit haben... jedoch habe ich gelesen, dass man eine Haftbeschwerde nur einmal einlkegen kann, im Gegensatz zu einer Haftprüfung
Bei einer Haftbeschwerde geht es ausschliesslich um die Beweislage zum Haftbefehl. Die aktuelle Beweislage wird nicht berücksichtigt.Gast4321 schrieb:Jetzt sehen wie was das LKA und die Ermittlungsbehörden an belastendes Material haben! Nun wird es herauskommen! Es ist doch spannend oder?