AmyAnne schrieb:Fakt ist doch, wenn er etwas hätte, was ihn entlasten kann, dann würde ihm die Anwältin nicht raten zu schweigen! Das wäre kompletter Nonsens. Also wird es ihm auch nicht gelungen sein, sie zu überzeugen. Wenn da auch nur ein Fünkchen wäre, dann hätte die Anwältin längst Haftprüfung beantragt..
Das sehe ich anders. Zum einen muss sich die RA in die vorliegenden Akten einlesen und das kann, je nach Umfang (und den kennen wir nicht), eine ganze Weile dauern (vor allem, wenn sie das gründlich macht und davon darf, besonders in diesem Fall, ausgegangen werden), zum anderen möchte sie vielleicht - sogar in seinem Sinne - erst noch die Ergebnisse dieser Woche abwarten. Wenn er noch mal rauskommt, dann wäre es besser, sie haben wirklich nichts mehr gegen ihn gefunden. Kommt er frei und sie finden etwas einen Tag später und er fährt erneut ein, dann wäre das eine ziemlich negative Justizposse und würde ein sehr schlechtes Licht - auch im Hinblick auf ein kommendes Verfahren - auf die Ermittlungen werfen. Ferner bin ich mir auch sicher: für den TV ist es derzeit in der U-Haft, getrennt von anderen Inhaftierten, deutlich sicherer, als, sagen wir, in seinem roten Himbeertwingo, auf der Auffahrt des Maurerwegs, gesehen zu werden. ;-)
Vielleicht hat er seine Entlastungsaussagen (z.B. zu den beiden Fahrten) ja auch über sie getätigt - man hat sie schlichtweg noch nicht rechtssicher verifizieren oder falsifizieren können. Daher ist es denkbar, dass die RA abwartet, was die Ermittlungen ergeben.
Es ist natürlich auch denkbar, dass sie die Akten gesichtet hat und einsehen muss, dass die Prüfung negativ ausfällt, da sie tatsächlich so viele Indzien, Beweise und Hinweise haben, dass kein Richter FR mehr aus der U-Haft entlassen wird. Denkbar, klar. Aus der noch nicht erfolgten Haftprüfung, kann man jedoch nicht zwingend Rückschlüsse auf seine Schuldigkeit schließen.
Eine Frage an die Juristen hier: Wenn er seiner RA gegenüber die Tat gestehen würde und ihr sogar sagen würde, wo er die Leiche abgelegt hat, was würde sie dann machen? Dürfte sie in diesem Fall auch schweigen und die Hundertschaften weiterhin die Gegend absuchen lassen? Darf (oder muss sie sogar) diese Information unverzüglich an die Ermittler weitergeben? Wie ist da die Rechtslage?