Wo ist Rebecca Reusch?
13.03.2019 um 22:46Gerne habe ich von der Webseite kopiert!Famine schrieb:@susiolli
Danke für die ausführliche Antwort! :)
Gerne habe ich von der Webseite kopiert!Famine schrieb:@susiolli
Danke für die ausführliche Antwort! :)
@summerdreemsummerdreem schrieb:was meint die Mutter im Bunte-Interview wohl damit, dass die Vermisste und ihr Schwager so eine eigene Sprache miteinander hatten?
Ein Gericht habe ihn mal verurteilt. Das ist doch Pressebekannt.Nilsson schrieb:Du hältst dich ständig an die Gesetze? Einen nicht verurteilten Menschen als Kriminellen zu bezichtigen ist üble Nachrede oder Verleumdung. Dies ist übrigens strafbar.
Nilsson schrieb:h ständi
Ja wegen der Polenböller.Gast4321 schrieb:Nilsson schrieb:
Du hältst dich ständig an die Gesetze? Einen nicht verurteilten Menschen als Kriminellen zu bezichtigen ist üble Nachrede oder Verleumdung. Dies ist übrigens strafbar.
Ein Gericht habe ihn mal verurteilt. Das ist doch Pressebekannt.
Richtig, es ist aber etwas anderes als eine Haftprüfung, kann nur 1 mal gemacht werden, eine Haftprüfung allerdings öfter, bei einer Haftbeschwerde äußert sich der Inhaftierte nicht... gibt schon große Unterschiede. Deshalb lohnt es sich, zu recherchieren :) das Ganze war hier schon groß Themasusiolli schrieb:Haftbeschwerde ist auch nicht öffentlich.
" Zwar ist Rebeccas Schwager der Berliner Polizei bisher unbekannt gewesen, jedoch nicht den Kollegen in Brandenburg. 2014 wurde er, wie bild.de berichtet, bereits schon einmal wegen Verstoßes gegen das Waffen-und Sprengstoffgesetz in Frankfurt (Oder) zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll dabei illegal mit „Polenböllern“ gehandelt haben."Gast4321 schrieb:Nilsson schrieb:
Du hältst dich ständig an die Gesetze? Einen nicht verurteilten Menschen als Kriminellen zu bezichtigen ist üble Nachrede oder Verleumdung. Dies ist übrigens strafbar.
Es ist auch möglich, dass RR von Aliens entführt wurde. Ist es deshalb wahrscheinlich? Eher nicht. Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit so gering, dass man schon von Abwegigkeit sprechen kann. Ebenso ist die Wahrscheinlichkeit, dass RR das Haus noch lebend verlassen hat aufgrund der Indizien so gering, dass die Ermittler eher davon ausgehen, sie hat das Haus nicht mehr lebend verlassen. Und da der TV mit ihr alleine im Haus war, braucht man nur 1 und 1 zusammenzählen.Jdaks33 schrieb:Ich meine alles bisher gehörte, gelesene und denkbare schließt für mich nicht aus das sie nicht doch lebend das Haus verlassen hat. Bspw. der völlig weit hergeholte Gedanke das sie vor der Haustür entführt wurde. Ist nicht wahrscheinlich, aber möglich.
D
Da hast du recht.digi1 schrieb:Und nicht zu vergessen, der Ort muss aber mit dem Auto erreichbar sein, denn hunderte Meter weit mit einer Leiche im Schlepptau ist nicht realistisch.
Mittels der Triangulation hätte man ihn auch im Nachhinein ziemlich genau orten können, da wäre man nicht auf Kesy oder Zeugenaussage angewiesen.Oilers schrieb:Wisst ihr, ob es möglicherweise Informationen in diesem Fall gibt?
Ob F. möglicherweise im Suchgebiet per Funkmasten erfasst wurde?
Genau, das ist Pressebekannt.Gast4321 schrieb:Ein Gericht habe ihn mal verurteilt. Das ist doch Pressebekannt.
Sag mal willst du hier rumtrollen?Gast4321 schrieb:Ein Gericht habe ihn mal verurteilt. Das ist doch Pressebekannt.
Ne, die wissen dass von ihrem Handy aus nach 8 noch was gemacht wurde im WLAN-Router des Hauses.VentoPriest schrieb:Das widerspricht ja dem Statement der Polizei, dass Rebecca allem Anschein nach das Haus nicht (lebend oder in welchem Zustand auch immer) verlassen hat. 7:15 Uhr gab es doch den Anruf seitens der Mutter, erst gegen 8:30 Uhr ist Florian ins Wohnzimmer und stellte laut Aussage der Mutter fest, dass Rebecca nicht mehr da ist.
Ohne das Gerät zu besitzen ist es unmöglich auf den Browserverlauf zu zugreifen.Kuchentante schrieb:Mich würde interessieren inwieweit man einen Browserverlauf im Handy ohne selbiges zu haben wieder herstellen kann und wie es sich evtl unter erschwerten Bedingungen (VPN) verhält.
Jep. Da haste Mal Recht. Der Haftbefehl kann zwar aufgehoben werden, weil er auf nicht genügend Anhaltspunkten beruhte, aber aufgrund neuerer Ermittlungsergebnisse gleichzeitig durch einen neuen ersetzt werden, der diese dann berücksichtigt (vorausgesetzt es gibt sie). Kommen neue Tatvorwürfe hinzu, kann der Haftbefehl sogar erweitert werden.Gast4321 schrieb:Es wird bei der Haftbeschwerde nur der Stand betrachtet, ob die Beweise/Indizien die zum Zeitpunkt der Beantragung des Haftbefehls vorlagen ausreichend waren für einen Haftbefehl. Bis heute können mehrere Indizien/Beweise dazugekommen sein. Sollte es so sein, wird die Anklagebehörde auf jeden Fall wieder einen Haftbefehl bei dem Amtsgericht beantragen. Sofern die Beschwerde erfolg hatte