Wo ist Rebecca Reusch?
13.03.2019 um 22:40Von welchen Beweisen ist hier eigentlich die Rede?
Biernot schrieb:Warum sollte man mit neuen Beweisen einen neuen Haftbefehl beantragen,Ist soweit ich weiß nicht zulässig. Es geht darum ob der erste Haftbefehl "gerechtfertigt" war. So habe ich es verstanden.
wenn man die Beweise ja gleich auftischen, und somit die Haftbeschwerde ablehnen kann.
Gast4321 schrieb:Es wird bei der Haftbeschwerde nur der Stand betrachtet, ob die Beweise/Indizien die zum Zeitpunkt der Beantragung des Haftbefehls vorlagen ausreichend waren für einen Haftbefehl. Bis heute können mehrere Indizien/Beweise dazugekommen sein. Sollte es so sein, wird die Anklagebehörde auf jeden Fall wieder einen Haftbefehl bei dem Amtsgericht beantragen. Sofern die Beschwerde erfolg hatte.Könnte der Schwager dann freigelassen und ein paar Tage wieder festgenommen werden? Das wäre in der Außenwirkung ja katastrophal. Oder muß das gleich unmittelbar im Anschluß an die (erfolgreiche) Haftbeschwerde geprüft werden?
Hannes_F schrieb:Über 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland stand schon mal vor'm Strafgericht? Das ist ein Witz, oder?Nein. Ist es nicht. Bedenke, dass darin auch Verfahren wegen Verkehrstraftaten etc. drin aufgezählt werden. Und ja. Das macht insgesamt eine ziemlich stattliche Prozentzahl aus.
Biernot schrieb:Warum sollte man mit neuen Beweisen einen neuen Haftbefehl beantragen,Die Beschwerde bezieht sich auf einen Verwaltungsakt in der Vergangenheit.
wenn man die Beweise ja gleich auftischen, und somit die Haftbeschwerde ablehnen kann.
Jdaks33 schrieb:Trauriger weise reicht heutzutage schon einen Funkzellen Abfrage und ich weiß wo du dich die letzten 2 Wochen täglich aufgehalten hast, und jetzt kommt es wieder, solange du nicht bewusst deine Spuren verwischt...Geht das auch, wenn das Handy ausgeschaltet ist?
Hartaberfair schrieb:Gast4321 schrieb:War da nicht die Sache mit den Polenböllern?
Gemeint war das er "gerichtlich vorbestraft" ist, wegen eines anderen Delikts nämlich des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetzes. Wer einmal von einem Strafgericht verurteilt wurde, darf doch wohl als "Krimineller" bezeichnet werden, oder wie bezeichnest du Gesetzesbrecher?
FR ist nicht vorbestraft, mit der Justiz noch nie in Konflikt geraten.
Gast4321 schrieb:HartAberFair schrieb:Ich habe dich angesprochen, du möchtest mir bitte sagen, wo ich deine Behauptung nachlesen kann.
Hör bitte endlich auf, hier Unwahrheiten zu verbreiten.
Lügen die anderen dann hier auch?
Gast4321 schrieb:Für mich sind es aber dann Kriminelle. Als Bürger der sich ständig an die Gesetzeslage hält, habe ich das Recht verurteilte als Kriminelle zu bezeichnen.Du bist bestimmt auch schon mal zu schnell gefahren oder hast falsch geparkt - dann habe ich auch das Recht Dich als Kriminellen zu bezeichnen, oder?
Gast4321 schrieb:Für mich sind es aber dann Kriminelle. Als Bürger der sich ständig an die Gesetzeslage hält, habe ich das Recht verurteilte als Kriminelle zu bezeichnen.Du hältst dich ständig an die Gesetze? Einen nicht verurteilten Menschen als Kriminellen zu bezichtigen ist üble Nachrede oder Verleumdung. Dies ist übrigens strafbar.
mx02584 schrieb:Die Beschwerde bezieht sich auf einen Verwaltungsakt in der Vergangenheit.Richtig. Da wird erst einmal der alte Sachstand überprüft.
mx02584 schrieb:Wenn der Haftbefehl aufgehoben werden würde, käme wahrscheinlich augenblicklich einer neuer aus der Akte zum Vorschein.Das kann gut sein, wenn die Hausdurchsuchung etc. Ergebnisse erbracht hat, wovon ja anscheinend auszugehen ist.
Im allerschlimmsten Fall, müsste man ihn vor die Tür setzen und sofort wieder festnehmen und anschließend dem Haftrichter vorführen.
Famine schrieb:Wird die Haftprüfung öffentlich verhandelt?http://rechtsanwalt-strafrecht.de/untersuchungshaft/haftpruefung/
mx02584 schrieb (Beitrag gelöscht):Famine schrieb:Es handelt sich auch um eine Haftbeschwerde- nicht eine Haftprüfung.
Wird die Haftprüfung öffentlich verhandelt?
Nein das sind keine öffentlichen Sitzungen.
simie schrieb:Das macht insgesamt eine ziemlich stattliche Prozentzahl aus.Das bedeutet also, mehr als jeder Fünfte in Deutschland ist schon mal straffällig geworden. Ich bin ja hier nicht so der Quellenfetischist, aber wenn du zu dieser Aussage eine hättest, wär's schon nicht schlecht.
Edelstoff schrieb:Könnte der Schwager dann freigelassen und ein paar Tage wieder festgenommen werden? Das wäre in der Außenwirkung ja katastrophal. Oder muß das gleich unmittelbar im Anschluß an die (erfolgreiche) Haftbeschwerde geprüft werden?Also wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber so wie ich es verstanden habe, es wird bei einer Haftbeschwerde lediglich geprüft, nicht was alles an Beweisen/Indizien vorliegt, sondern ob die Beweislast zum Zeitpunkt der Beantragung/Erlass des ersten erlassen Haftbefehls (des Amtsgerichts) gerechtfertigt und quasi zulässig war. Falls nicht, wird der Haftbeschwerdeprüfer (n. höhere Instanz hier das Landgericht) diesen aufheben, und ihn außer Vollzug setzen. Der Beschuldigte wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Liegt neue Beweislast vor (seit Haftbefehlbeantragung/Erlass) kann die Staatsanwaltschaft wieder einen Haftbefehl beim Haftrichter am Amtsgericht beantragen. Also zu deiner Frage, ja. Er könnte zum Beispiel morgen entlassen werden, und nächsten Montag oder Dienstag schon wieder per Haftbefehl verhaftet werden. So habe ich die Rechtslage dazu verstanden.