@Sanni0503 Sanni0503 schrieb:Die Ermittlungsbehörden sind aber nicht in diesem Sinne hilfsbedürftig und insbesondere nicht von einem TV. Der TV hat und das ist auch vollkommen richtig so, das Recht nichts zu sagen und das hat mit behindern nichts zu tun. Behindern würde er die Ermittlungen würde er jetzt beispielsweise die Ermittlungen immer in falsche Richtungen lenken oder die Ermittlungen aktiv sabotieren.
Sich jedoch einer Aussage zu verweigern ist sein, ihm rechtsstaatlich zugesichertes Recht.
Natürlich hat er juristisch das Recht zu schweigen. Und natürlich ist das ein verbrieftes Grundrecht, was in einem Rechtsstaat Sinn macht und nicht in Frage gestellt werden sollte.
Moralisch ist sein Schweigen jedoch hoch verwerflich und seiner Entlastung nicht zuträglich. Weil ihm und jedem Normalsterblichen ist doch klar, dass die Ermittlungsbehörden momentan fast alle Ressourcen darauf verwenden ihn dingfest zu machen und wahrscheinlich einen Bruchteil ihrer Kapazität darauf verwenden anderen Spuren nachzugehen - wenn überhaupt. Da wären doch detaillierte Aussagen zu seinen beiden Fahrten (warum und wieso, wen getroffen etc.) sehr sinnvoll um die Polizei wieder auf die "richtige Spur zu führen" - wie sein Schwiegervater ja auch so schön im Interview sagt. Ich bleibe dabei: Seine Erläuterungen gegenüber der Familie, warum er diese zwei Fahrten gemacht hat, sind eine reine Schutzbehauptung.
Gegenüber den Ermittlern hat er erst gar nicht versucht, diese Fahrten zu begründen - da ihm klar ist, dass die Ermittler diese Begründungen - zumindestens ansatzweise - sicher überprüfen würden und könnten.
Ungeachtet dessen: Ich kann Euch versichern, dass sein Schweigen von einem Richter in einem möglichen Prozess keinesfalls positiv gewertet werden wird, auch wenn es diesen netten Passus im Gesetz gibt, dass ihm das nicht negativ ausgelegt werden kann. Richter sind in der Regel nicht doof und haben durchaus einen Ermessensspielraum, den sie auch zu nutzen wissen.