jackie251 schrieb:Du musst alten Menschen nicht helfen, wenn die es schwer haben in den Zug einzusteigen. Aber du behinderst nunmal das Einsteigen, wenn du helfen könntest, das aber nicht machst.
Auch wenn das jetzt völlig off topic ist: Das Wort "behindern" impliziert ein aktives Tun, also ich kann jemanden nicht nur durch unterlassene Hilfe behindern.
Dein Beispiel mit den alten Menschen geht auch vollkommen an der Sache vorbei. In der von dir beschriebenen Situation gibt es so etwas wie eine ungeschriebene gesellschaftliche Regel, dass man den Hilfsbedürftigen hilft.
Die Ermittlungsbehörden sind aber nicht in diesem Sinne hilfsbedürftig und insbesondere nicht von einem TV. Der TV hat und das ist auch vollkommen richtig so, das Recht nichts zu sagen und das hat mit behindern nichts zu tun. Behindern würde er die Ermittlungen würde er jetzt beispielsweise die Ermittlungen immer in falsche Richtungen lenken oder die Ermittlungen aktiv sabotieren.
Sich jedoch einer Aussage zu verweigern ist sein, ihm rechtsstaatlich zugesichertes Recht.