BoobSinclar schrieb:Ich kann mich nur wiederholen: Die Polizei gibt lediglich "Routerdaten, Kommunikationsverhalten und Widersprüche in den Aussagen des späteren TV" als Grundlage für den Haftbefehl bzw. für die Öffentlichkeitsfahndung an. Da ist nichts ansatzweise wasserdichtes dran. Da ist nichts dran, was einzig und allein und ausschliesslich auf den TV weist. Nichts.
@BoobSinclar Ja, aber die Ermittler können doch nicht alles öffentlich machen, was sich sonst so "ergeben" hat.
Das Opfer ist ja nicht einmal gefunden.
Sie würden damit ggf. Täterwissen preisgeben, welches sie benötigen könnten, um den Täter zu überführen.
In solchen Fällen dringt immer wieder etwas an die Öffentlichkeit. Teils forciert von Verteidigerseite, teils von Ermittlerseite.
In diesem Fall haben mich verschiedene Dinge allerdings auch überrascht. So zum Beipsiel die zügige Freigabe des Fahrzeuges, was durchaus sein kann, wenn alle Spuren genommen wurden und die Familie (z. B. zu Erwerbszwecken) das Fahrzeug dringend benötigt. Es war dennoch ungewöhnlich schnell.
Ungewöhnlich ist hier auch die schnelle und feste Annahme eines Tötungsdelikt in einem Vermisstenfall.
Auch die Öffentlichkeitsfahnung in dieser Form (Fotos des TV) ist nach 2-3 Wochen schon ungewöhnlich mit Blick auf die Unschuldvermutung und ein faires Verfahren (Vorverurteilung).
Entweder ist man sich aufgrund uns nicht bekannter Sachverhalte/Spuren sehr sicher (wovon ich ausgehe) oder man ist einfach sehr mutig ... Letzteres wäre allerdings in der Tat für alle Beteiligten, insbesondere das Opfer fatal ...