@Jacksy24 soweit in Ordnung. Aber ich als Laie habe Schwierigkeiten mit der Bestimmtheit der Aussage. Radkreuze haben doch eigentlich immer die gleiche Aufgabe, müssen an Rädern, Muttern verschiedener Hersteller funktionieren, sind eigentlich quasi universell.
Es gibt verschiedene Schlüsselweiten, zB. 17, 19 oder 21/22mm für PKWs (oft auch auf einem Radkreuz vereint, dh. auf jeder Seite eine andere Schlüsselweite) und größere Schlüsselweiten für LKWs und andere Sonderfahrzeuge. Es gibt unterschiedliche Längen von 30 bis 70cm.
Sicher gibt es Sonderbauformen wie abklappbare Radkreuze, einfache (also nicht gekreuzte) Radmutterschlüssel, Schlüssel mit Vierkant auf der Gegenseite.
Aber das originale Radkreuz eines Golf I war damals doch kein besonders herausstechendes Werkzeug.
Das bedeutet:
- Ich vertraue dem Herrn Thali insoweit durchaus, dass ich ihm glaube, dass er anhand seiner Untersuchungen nachweisen konnte, dass ein Original-Radmutternschlüssel eines Golf I die Verletzungen verursacht haben könnte.
- Aber ich habe extrem große Schwierigkeiten zu glauben, dass es ihm gelungen sein soll, mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen, dass es nicht ein Radkreuz aus einem VW Polo, VW Jetta, Opel Rekord, Ford Escort, Audi 80, Fiat Ritmo, Renault 19, Mercedes 200 oder aber das Radkreuz irgendeines Dritten aus dem Zubehörhandel gewesen sein kann. Die Autohersteller fertigen doch solche Teile wie ein Radkreuz weder selbst, noch gehen sie dafür mit Zulieferern Exklusivverträge ein! Und ein Steckschlüssel ist doch sowieso kein Exklusivartikel des Autozubehörs. Sowas wird als Werkzeug doch auch für viele andere Dinge verwendet. Man müsste zB. auch prüfen, ob in der Werkstatt des Vaters des Opfers, die sich ja im Haus des Opfers befand, ein Steckschlüssel befand. Der wäre immerhin bereits im Haus gewesen und hätte vom Täter auch ohne Vorbereitung einfach weil zur Hand in einem Streit ergriffen und benutzt werden können!
Aber selbst wenn sich nachweisen liesse, dass das Tatwerkzeug aus einem Golf I stammt: das war damals ein sehr verbreitetes Fahrzeug, in Deutschland fast die gesamte Produktionszeit hindurch jeden Monat das meistverkaufte Auto. Das Radkreuz eines Golf I wäre also kein seltenes Werkzeug, sondern hätte vielen möglichen Tätern zur Verfügung gestanden!
Aber sogar wenn man sicher feststellen könnte, dass das Tatwerkzeug genau das Radkreuz aus genau dem Golf I der Familie war, wäre der mögliche Täterkreis damit nicht auf eine einzelne Person eingeengt. Neben dem Ehemann des Opfers hätten mindestens die Geliebte und die Eltern des Opfers auch die Möglichkeit gehabt, das Radkreuz aus dem Auto zu nehmen.
Womit das Ergebnis des Herrn Thali sogar bei weitestgehender Interpretation maximal nur den auch ohne diese Untersuchung bereits als wahrscheinlich geltenden Kreis der Verdächtigen bestätigen würde, aber null Zusatzinformation liefern würde.